danke tina,
leider wissen viele gar nicht, was in den satzungen und verordnungen ihrer gemeinden steht.
bei uns zum beispiel findet sich ein entsprechender passus in der polizeiverordnung:
"Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür
geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist."


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