Zitat Zitat von Sibilla Teichert Beitrag anzeigen
Verbuchen bestimmt gerne, auch kleinere Beträge.

Wenn aber für kleine Beiträge jedes Mal eine Spendenquittung geschrieben werden müßte - dann wäre der Aufwand doch recht groß würde ich meinen.
Auf Gefahr, dass ich irgendetwas nicht mitbekommen bzw. überlesen habe, was für Spendenquittungen sollen denn von wem ausgestellt werden?

Ridgeback in Not ist zumindest in Deutschland kein eingetragener Verein mit amtlichen Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit). Konsequenz: Die Einnahmen gehören grundsätzlich zu steuerpflichtigen Einkünften und es kann auch keine Spendenquittung ausgestellt werden.

Wäre es ein eingetragener Verein mit Freistellungsbescheid, sieht die Sache ungleich einfacher aus.

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.