Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
Auf Gefahr, dass ich irgendetwas nicht mitbekommen bzw. überlesen habe, was für Spendenquittungen sollen denn von wem ausgestellt werden?

Ridgeback in Not ist zumindest in Deutschland kein eingetragener Verein mit amtlichen Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit). Konsequenz: Die Einnahmen gehören grundsätzlich zu steuerpflichtigen Einkünften und es kann auch keine Spendenquittung ausgestellt werden.

Wäre es ein eingetragener Verein mit Freistellungsbescheid, sieht die Sache ungleich einfacher aus.

...danke.

pete