Gemeinde Buseck (Hessen)

(1) Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund 30,-- Euro,
für den zweiten Hund 45,-- Euro,
für jeden dritten und jeden weiteren Hund 60,-- Euro.

(3) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 600,-- Euro.