Gemeinde Buseck (Hessen)für jeden dritten und jeden weiteren Hund 60,-- Euro.
(1) Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 30,-- Euro,
für den zweiten Hund 45,-- Euro,
(3) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 600,-- Euro.


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