Hallo Lucette,

ich kann deine Bedenken gut verstehen und auch ich würde diese genau so deinen Arbeitgebern möglichst zeitnah mitteilen und die Urlaubsbetreuung des Hundes daher ablehnen.

Zumal ich auch davon ausgehe, dass eine urlaubsbedingte und daher über diesen Zeitraum vollständige Hundebetreuung nicht als Teil deines Aufgabenspektrums vereinbart worden ist, als du damals den Job dort angetreten bist?

Ich würde nach dem Prinzip handeln: "Wehret den Anfängen", so werden sie auch zukünftig nicht mehr davon ausgehen können, dass du für eine Urlaubsbetreuung zur Verfügung stehst.

Alles Gute
Sabine