Zitat Zitat von galathee Beitrag anzeigen
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Nur mal so: welche Strafe würde den Täter eigentlich erwarten, falls er/sie gefasst würde?
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Traurige Grüße
Karin
Ein Bußgeld bis zu 25 000 Euro.
Siehe Tierschutzgesetz §3 Abs. 3.