Wurde der Hund gestohlen, kann der Käufer das Eigentum nicht erwerben. Wurde der Hund dem Verkäufer freiwillig überlassen;- und sei es auch nur für eine kurze Zeit, dann kann der Käufer Eigentümer werden. Er erwirbt im guten Glauben und muß den Hund nicht zurückgeben. Wichtig wäre jetzt, den Käufer zu finden und Kontakt aufzunehmen.

lg Monika