Hallo Franka,
ein schriftlicher Vertrag ist immer gut, besonders dann wenn er in der Schublade liegen bleibt !
Gerade beim Hundekauf würde ich immer auf einen schriftlichen Vertrag bestehen, denn ein guter Vertrag schützt Dich bei vielen Eventualitäten. Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei...
Auch beim Hundekauf im Ausland würde ich auf deutsches oder englisches Recht bestehen.
Nachteile entstehen Dir als Käufer bei einem schriftlichen Vertrag keine, jedoch sollte man einen Vertrag den man vorgelegt bekommt immer von jemanden prüfen lassen, der sich damit auskennt oder man legt dem Verkäufer seinen Vertrag vor.
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