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Hybrid-Darstellung

PuhBärchen Kaufvertrag ja oder nein???? 23.03.2005, 16:58
Choppie AW: Kaufvertrag ja oder... 24.03.2005, 14:17
Kira2004 AW: Kaufvertrag ja oder... 24.03.2005, 19:34
LiaJosie AW: Kaufvertrag ja oder... 27.03.2005, 11:49
Christian M AW: Kaufvertrag ja oder... 27.03.2005, 12:23
Feli AW: Kaufvertrag ja oder... 27.03.2005, 18:38
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  1. #1
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    Standard AW: Kaufvertrag ja oder nein????

    Zitat Zitat von LiaJosie
    Nachteile entstehen Dir als Käufer bei einem schriftlichen Vertrag keine, jedoch sollte man einen Vertrag den man vorgelegt bekommt immer von jemanden prüfen lassen, der sich damit auskennt oder man legt dem Verkäufer seinen Vertrag vor.
    Das kommt drauf an, was in dem Vertrag drin steht ;) ...aber mal im Ernst: Was sollte denn deiner Meinung nach in einem guten Kaufvertrag drin stehen?

    Beim neuen Gewährleistungsrecht muß sich meiner Meinung nach auch der Züchter durch einen schriftlichen Vertrag schützen. Das Kaufrecht behandelt leider Tiere als "Sachen", mit der Folge, dass ohne Regelungen die gleichen rechtlichen Bedingungen gelten, als wenn man eine Waschmaschine kauft. Ohne Regelungen kann das für den Züchter zum finanziellen Kamikaze-Flug werden. Mitlerweile beschäftigen Streitfälle, die daraus resultieren in nicht geringer Zahl die Gerichte: Ist eine HD angeboren oder erworben? Ist ein 9 Wochen alter Welpe eine "neu hergestellte Sache" oder "gebraucht"? Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein "Familienhund" ein Kind beißt, das ihm einen Bleistift ins Ohr gesteckt hat (weil dem Hund die "zugesicherte Eigenschaft" als "Familienhund" fehlt). Dürfen "Nachbesserungskosten" (i.e. Tierarztrechnungen) den Wert des Hundes übersteigen und wenn ja, wie weit? Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

    Was meiner Meinung in einen gute Vertrag gehört, ist dass der Züchter den Hund immer (auch ohne, dass dafür ein besonderer Grund vorliegen muss) zurück nimmt. Bei gesundheitlichen Problemen, innerhalb der ersten Lebenswochen auch zum vollen Preis...später dann mit einem fairen Abschlag. Bei Infektionskrankheiten, bei denen aufgrund der inkubationszeit angenommen werden kann, dass sie schon bei Abgabe bestanden, sollte der Züchter die TA Kosten übernehmen. Jede andere Form von Gewährleistung, wie z.B. "Umtausch" macht bei Tieren keinen Sinn und sollte ausgeschlossen werden. Genausowenig kann irgendwer für 2 Jahre die Garantie dafür übernehmen, dass ein Hund "bestimmungsgemäß funktioniert".

    Mit dem neuen Kaufrecht ohne besondere Bestimmungen für Tiere hat der Gesetzgeber wirklich einen Bock geschossen, der die Gerichte noch lange in Atem halten wird. Vermutlich wird sich Rechtssicherheit für beide Parteien erst durch Grundsatzurteile langsam wieder einstellen. Allein deshalb sollte man einen vernünftigen schriftlichen Vertrag machen.

    Gruß, Christian

  2. #2
    fast nur freundliche Hexe Avatar von Feli
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    Standard AW: Kaufvertrag ja oder nein????

    hallo
    ich wuerde keinen hund ohne vertrag abgeben. allerdings sind knebeleien , wie z.b. ausstellungszwang hanebuechen, da eh juristisch irrelevant.
    allerdings stehen bei mir verbot von ausser haus/zwingerhaltung drin und die zusicherung der ruecknahme egal aus welchem grund.man muss mir auch zusichern, die erforderlichen kenntnisse (sachkundenachweis) und eine ausreichende haftpflichtversicherung zu haben. bei manchen kann sich zum zeitpunkt der unterschrift noch herausstellen, dass der kaeufer nicht der richtige ist, wenn er bei solchen punkten ressentiments zeigt......

    eigentlich schoen, dass ich gerade babypause habe......
    liebe gruesse aus den niederlanden im nebel....unsere 11 rr fuehlen sich hier sauwohl.
    Punish the deed, not the breed. Look at the hand holding the lead.

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