hallo
ich wuerde keinen hund ohne vertrag abgeben. allerdings sind knebeleien , wie z.b. ausstellungszwang hanebuechen, da eh juristisch irrelevant.
allerdings stehen bei mir verbot von ausser haus/zwingerhaltung drin und die zusicherung der ruecknahme egal aus welchem grund.man muss mir auch zusichern, die erforderlichen kenntnisse (sachkundenachweis) und eine ausreichende haftpflichtversicherung zu haben. bei manchen kann sich zum zeitpunkt der unterschrift noch herausstellen, dass der kaeufer nicht der richtige ist, wenn er bei solchen punkten ressentiments zeigt......

eigentlich schoen, dass ich gerade babypause habe......
liebe gruesse aus den niederlanden im nebel....unsere 11 rr fuehlen sich hier sauwohl.