Zitat Zitat von capoanja Beitrag anzeigen
N` Abend!
Mal `ne ganz doofe Frage dazu: Wann bekommt ein Welpe Papiere? Muss der Züchter im VDH sein? Was heisst es, wenn die Zuchthündin uneingeschränkte Zuchtzulassung im DZRR hat? Reicht das aus, um `Papiere` zu bekommen?
Früher habe ich die reinen Zuchtvereine eher abgelehnt. Für mich war wichtiger, wie die entsprechenden Menschen (Züchter) mit den Hunden umgehen und wie die Hunde (oder anderen Tiere aus der Zucht) so sind. dei Leute, die sich hinter einem Titel (oder Verband) verbargen, schienen mir wohl zu eingebildet).
Da wir uns nun aber selber einen Hund anschaffen wollen, habe ich etwas mehr darüber nachgelesen und lehne diese Zuchtverbände nicht mehr ab. Da werden zumindest die Würfe kontrolliert - Gesundheit, Wesen, Aufzuchtverhältnisse ect. Das finde ich schon sehr wichtig. Nichts destotrotz würde ich wohl auch einen Welpen nehmen von einem Wurf, bei dem ich persönlich ein sehr gutes Gefühl habe, was das Verantwortungsbewusstsein des Züchters angeht. Aber wenn ich so nachdenke... :Ich tue es ja nicht, da ich mir sehr genaue Informationen über die Zuchtlinien hole, sehr viele Züchter im Internet `untersucht` habe, genaue Vorstellungen über den geplanten Welpen habe.
Die Frage, ob VDH-Zucht oder nicht, scheint ein heißes Thema zu sein. Ich bin mal gespannt, ob sich hier noch mehrere zu Wort melden, die etwas dazu beitragen können!!
Und vielleicht beantwortet ja auch jemand meine Frage von oben?!?
Einen schönen Abend noch!

Hallo,

doofe Fragen gibt es nicht, höchstens doofe Antworten!

Ein Welpe bekommt dann Papiere, wenn der Züchter Mitglied in einem Zuchtverein ist. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Züchter Mitglied in einem VDH- oder FCI- angeschlossenen Verein ist oder in der Dissidenz züchtet. Die Papiere stellen quasi den Abstammungsnachweis des Hundes dar und reichen normalerweise zurück bis zu den Großeltern (oder Urgroßeltern? - hab` ich jetzt nicht so genau im Kopf).

Wenn eine Hündin (oder ein Rüde) die uneingeschränkte Zuchtzulassung "seines" Vereins bekommen hat, heißt das, daß der Hund

die Zuchtzulassungsprüfung seines Vereins bestanden hat und dabei keine Auflagen erhalten hat. Der Hund darf dann quasi mit jedem anderen Hund (seiner Rasse natürlich) aus einem VDH- / FCI- angeschlossenen Verein ,der ebenfalls die ZZP bestanden hat, verpaart werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, bei bestandener ZZP Auflagen zu erteilen, um zu Überprüfen, wie der Hund vererbt. Das wird gerne bei Hunden gemacht, die nicht 100%ig im Rassestandard liegen, bei denen aber davon ausgegangen wird, daß ihre Gene der Entwicklung der Rasse förderlich sind.
Diesen Hunden kann man dann z.B. die Zuchtzulassung zunächst für einen Wurf oder Deckakt erteilen. Später werden dann die Nachkommen kontrolliert. Wenn mit denen alles i.O. ist, kann ebenfalls eine uneingeschränkte Zuchtzulassung erteilt werden, andersrum kann die Zuchtzulassung auch widerrufen werden.

Gruß,

Herbert