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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von capoanja
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    Standard AW: mit oder ohne Papiere

    Hallo, alle zusammen!
    Das ist ja toll, dass ich solche Auskünfte bekomme! Aber je mehr Infos man bekommt, desto mehr Fragen tauchen auf...
    Also bekommt ein Welpe Papiere vom VDH, wenn die Hündin und der Rüde uneingeschränkte Zuchzulassung im DZRR haben? Wird diese Zuchtzulassung auch vergeben, wenn der Besitzer (der Hündin) ursprünglich gar nicht züchten wollte? Nur weil die Elterntiere vielleicht Papiere haben?
    Bekommen die Hunde mit ZZP normalerweise keine Auflagen? Ich Frage, weil in der Pferdezucht schon auf die Nachkommen geguckt wird und sich daraus wohl Auswirkungen auf die Zuchtstuten/-Hengste ergeben (genaues weiß ich aber auch nicht). Und ich habe einen Rüden im www gefunden, der in mehreren Würfen unkorrekte Welpen und Fehlfarben gezeugt hat. Hat das keine Folgen?
    Warum stellt man seinen Hund eigentlich auf Ausstellungen vor? Ich meine, wenn man nicht züchten will? Nur, falls man es sich mal anders überlegt, oder gibt es noch andere Gründe?
    Und was ist ein Schußtest? Sorry, habe wohl doch noch einige Wissenslücken!! Aber bevor ich wieder stundenlang suche...
    Vielen Dank schonmal für Eure Anworten!!!

  2. #2
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    Standard AW: mit oder ohne Papiere

    Zitat Zitat von capoanja Beitrag anzeigen
    Hallo, alle zusammen!
    Das ist ja toll, dass ich solche Auskünfte bekomme! Aber je mehr Infos man bekommt, desto mehr Fragen tauchen auf...
    Also bekommt ein Welpe Papiere vom VDH, wenn die Hündin und der Rüde uneingeschränkte Zuchzulassung im DZRR haben?
    Genauso ist das. Die DZRR ist eine der drei vom VDH anerkannten RR Zuchtverbände. Welpen die dort ordnungsgemäß gezüchtet wurden erhalten Papiere vom VDH, die wiederum von der FCI international anerkannt werden.

    Zitat Zitat von capoanja Beitrag anzeigen
    Wird diese Zuchtzulassung auch vergeben, wenn der Besitzer (der Hündin) ursprünglich gar nicht züchten wollte? Nur weil die Elterntiere vielleicht Papiere haben?
    Eine Zuchtzulassung in den VDH anerkannten Vereinen wird nur dann erteilt, wenn die Hunde eine Zuchtzulassungsprüfung abgelegt haben und nicht nur weil sie Papiere haben...ein wichtiger Unterschied zu den meisten nicht VDH Vereinen. Wenn jemand "ursprünglich" nicht züchten will, hat er es sich eben anders überlegt oder er geht nicht zur Zuchtzulassungsprüfung...das bedeutet nämlich viel Arbeit und Geld.

    Zitat Zitat von capoanja Beitrag anzeigen
    Bekommen die Hunde mit ZZP normalerweise keine Auflagen?
    Das kommt auf die Beurteilung des Richters an. Je nachdem, wie die Vorraussetzungen (angenommene Qualität) eines Hundes ist, gibt es uneingeschränkte oder eingeschränkte Zuchtzulassungen.

    Zitat Zitat von capoanja Beitrag anzeigen
    Ich Frage, weil in der Pferdezucht schon auf die Nachkommen geguckt wird und sich daraus wohl Auswirkungen auf die Zuchtstuten/-Hengste ergeben (genaues weiß ich aber auch nicht). Und ich habe einen Rüden im www gefunden, der in mehreren Würfen unkorrekte Welpen und Fehlfarben gezeugt hat. Hat das keine Folgen?
    Was Du meinst ist wahrscheinlich eine Zuchtwertschätzung auf Grundlage der Nachkommenschaft. So was wäre wünschenswert, ist aber aufgrund der geringen Fallzahlen (in dem Fall Welpen pro Rüde) kaum sinnvoll durchführbar. Die Rahmenbedingungen sind mit der Pferdezucht oder der Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren nicht vergleichbar.

    Zitat Zitat von capoanja Beitrag anzeigen
    Warum stellt man seinen Hund eigentlich auf Ausstellungen vor? Ich meine, wenn man nicht züchten will? Nur, falls man es sich mal anders überlegt, oder gibt es noch andere Gründe?
    Ich kenne hier z.B. eine nette Kollegin mit einem wunderschönen Hund, der macht das einfach Spaß...so was soll es geben.

    Zitat Zitat von capoanja Beitrag anzeigen
    Und was ist ein Schußtest? Sorry, habe wohl doch noch einige Wissenslücken!! Aber bevor ich wieder stundenlang suche...
    Vielen Dank schonmal für Eure Anworten!!!
    Der RR ist eine -wenn auch bisher in Deutschland nicht anerkannte - Jagdhunderasse. Wenn wir daran festhalten wollen, den RR als Jagdhunderasse zu erhalten und hoffentlich einmal die offizielle Anerkennung zu erreichen, sollten Hunde mit Schußangst (d.h. Angst bzw panikartiges Verhalten bei Pistolen oder Schrotschuß) nicht in die Zucht. Daher ist der entsprechende Test in den dem VDH angeschlossenen Vereinen Vorraussetzung zum Bestehen der ZZP.

    Gruß, Christian
    Geändert von Christian M (18.10.2006 um 06:03 Uhr)

  3. #3
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    Standard AW: mit oder ohne Papiere

    "Also bekommt ein Welpe Papiere vom VDH, wenn die Hündin und der Rüde uneingeschränkte Zuchzulassung im DZRR haben?"

    Jein. Welpen bekommen dann eine Ahnentafel des VDH, wenn beide Elterntiere in einem dem VDH bzw. der FCI angeschlossenen bzw. anerkannten Verein registriert sind und eine Zuchtzulassung besitzen. Man kann sehr wohl Hunde aus verschiedenen Vereinen oder aus dem Ausland verpaaren, so lange sie die o.g. Auflagen erfüllen. Man ist nicht gezwungen, nur Hunde aus einem Verein zu verpaaren. So kann man durchaus eine deutsche Hündin von einem südafrikanischen Rüden belegen lassen.

    Die Zuchtzulassung wird dann vergeben, wenn der Besitzer mit seinem Hund erfolgreich an der ZZP teilgenommen hat. Dabei spielt es erstmal keine Rolle, ob man überhaupt züchten will. Eine (von vielen) Voraussetzungen zur Teilnahme an der ZZP ist natürlich, daß der Hund eine VDH / FCI-anerkannte Ahnentafel hat.
    Ob man dann später tatsächlich züchtet, ist wieder eine ganz andere Sache. Um als Besitzer einer Hündin mit ZZP auch in seinem Verein züchten zu dürfen, reicht NUR die ZZP nämlich nicht aus.
    Man muß dann noch gegenüber seinem Verein die erforderliche Sachkenntnis sowie die Einhaltung gewisser Mindeststandards in Bezug auf die Zuchtstätte nachweisen. Das nennt man dann Zwingerabnahme.

    Ein Hund, der 100%ig im Rassestandard liegt und wesensfest ist, wird vermutlich eine Zuchtzulassung ohne Auflagen erhalten. Somit kann der Besitzer das andere Elternteil für den geplanten Wurf frei aus allen anderen VDH/FCI- angeschlossenen Vereinen wählen.

    Hunde, die eben nicht 100%ig im Rassestandard liegen (weil sie z.B. etwas zu groß oder etwas zu klein sind) können sehr wohl die ZZP bestehen, aber Auflagen erhalten.

    Hunde, die Wesensmängel zeigen, werden die ZZP (hoffentlich) nicht bestehen, auch wenn sie optisch noch so toll sind.

    Einige Hunde werden schon bei der Wurfabnahme durch den Zuchtwart als Welpe von der Zucht ausgeschlossen. Das sind z.B. Hunde ohne oder mit fehlerhaftem Ridge oder mit Dermoid Sinus.
    Mit diesen Hunden kann man keine ZZP ablegen - aber genau so viel Spaß und Freude haben wie mit den anderen.

    Und warum stellt man seinen Hund aus?
    Weil es Spaß macht, ab und zu in die Szene reinzuschnuppern, weil man neue Kontakte knüpfen kann, viele schöne Hunde sieht, nette Leute kennen lernt, etc...

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