Hallo Jambear!
Da will Euch die gegnerische Versicherung nur hinhalten.
Setz Dich hin, schreib' denen, daß Du nunmehr lange genug gewartet hast, weise die Versicherung auf die sog. Gefährdungshaftung hin http://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftung die unabhängig vom Verschulden des jeweiligen Halters greift. Teile weiterhin mit, daß Du jetzt einem vollständigen Schadensausgleich bis zum (Datum) entgegensiehst. Sollte die Versicherung den Termin ungenutzt verstreichen lassen, gehst Du leider davon aus, daß dies einer Zahnungsverweigerung gleichkommt und siehst Dich deshalb gezwungen, einen Rechtanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interesse zu beauftragen, dessen Kosten ebenfalls von der Versicherung zu tragen sind (Formuliere es am besten so, nie mit RA direkt drohen!).
Sollte die Versicherung wieder mit 'da müssen wir aber nochmal jemanden befragen' kommen, laß' Dich nicht darauf ein. Und notfalls RA einschalten.
Viele Grüße
Trollmama


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