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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Trollmama
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Hallo Jambear!
    Da will Euch die gegnerische Versicherung nur hinhalten.
    Setz Dich hin, schreib' denen, daß Du nunmehr lange genug gewartet hast, weise die Versicherung auf die sog. Gefährdungshaftung hin http://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftung die unabhängig vom Verschulden des jeweiligen Halters greift. Teile weiterhin mit, daß Du jetzt einem vollständigen Schadensausgleich bis zum (Datum) entgegensiehst. Sollte die Versicherung den Termin ungenutzt verstreichen lassen, gehst Du leider davon aus, daß dies einer Zahnungsverweigerung gleichkommt und siehst Dich deshalb gezwungen, einen Rechtanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interesse zu beauftragen, dessen Kosten ebenfalls von der Versicherung zu tragen sind (Formuliere es am besten so, nie mit RA direkt drohen!).
    Sollte die Versicherung wieder mit 'da müssen wir aber nochmal jemanden befragen' kommen, laß' Dich nicht darauf ein. Und notfalls RA einschalten.
    Viele Grüße
    Trollmama
    Für die Welt bist Du irgendjemand.
    Aber für irgendjemand bist Du die ganze Welt!

  2. #2
    Angela mit Azizi Avatar von Angela mit Azizi
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Hallo Jambear,
    warum zahlt die beteiligte Gegenseite Dir nicht Deine Kosten und holt sich dann das Geld von ihrer Versicherung wieder? Es kann ja nicht sein, dass Du Dich mit denen rumschlagen musst (der Verlust Deines Hundes ist ja wohl schon schlimm genug)!
    So halten wir es hier bei uns und es hat bisher noch nie damit (mit den zahlenden Hundehaltern) Probleme gegeben.
    Da wurde auch nie nach Zeugen gefragt... Wir sind bei der Gothaer versichert.

    In unserem Bekanntenkreis war allerdings auch mal den Fall, da war die betreffende Versicherung die Uelzener, und die wollten Zeugenaussagen und drückten sich damals um die Zahlung des Schadens an der betreffenden Hündin, weil die ja angeblich mit der Beisserei angefangen hätte...

    Unsere Azizi wurde mal beim Toben ziemlich verletzt, die Tierarztrechnung hat die andere Hundebesitzerin anstandslos gezahlt und sich das Geld von ihrer Versicherung wiedergeholt, alles ohne Probleme.

    Man kann ja bei den Hunden nicht unbedingt nach der Schuldfrage gehen, wer will das definieren? Ist der Hund schuld, der u. U. provoziert hat oder der andere Hund, der sich dann diese Provokation nicht hat gefallen lassen? Das ist meiner Meinung nach sehr vermenschlicht.

    Viele Grüße
    Angela

  3. #3
    uw272
    Gast

    Standard AW: Versicherungsfall

    Zitat Zitat von Angela mit Azizi Beitrag anzeigen
    z

    Unsere Azizi wurde mal beim Toben ziemlich verletzt, die Tierarztrechnung hat die andere Hundebesitzerin anstandslos gezahlt und sich das Geld von ihrer Versicherung wiedergeholt, alles ohne Probleme.

    Viele Grüße
    Angela
    Hallo Angela,


    ist das Dein Ernst? Dein Hund verletzt sich beim Toben mit einem anderen Hund und der andere Hundehalter muss zahlen?


    Uli

  4. #4
    Angela mit Azizi Avatar von Angela mit Azizi
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Zitat Zitat von uw272 Beitrag anzeigen
    Hallo Angela,

    ist das Dein Ernst? Dein Hund verletzt sich beim Toben mit einem anderen Hund und der andere Hundehalter muss zahlen?


    Uli
    Hallo Uli,
    ob gezahlt werden muss, war bisher eigentlich nie das Thema.
    Wir haben unsere Hundehaftpflicht, weil die den Schaden, den unsere Hunde ggf. anrichten, bezahlen sollen. Und das haben die bisher auch anstandslos getan. (Gut, kam jetzt nicht sooo oft vor und war auch nicht sooo teuer).

    In dem Fall, in dem Azizi verletzt wurde, war es für die andere Hundehalterin selbstverständlich, dass sie die Tierarztrechnung übernimmt, da es ihr Hund war, der unseren verletzt hatte. Und soweit ich weiß, hatte sie auch keine Probleme, das Geld von ihrer Versicherung wieder zu bekommen.
    In dem Fall, als unser Louis einen Bruder von Azizi mit seiner Kralle am Auge verletzt hatte, hatten wir ebenfalls die Tierarztrechnung übernommen und die Quittung der Versicherung eingereicht und die haben uns zügig den Rechnungsbetrag erstattet.
    Kann natürlich sein, dass wir Glück hatten, weil die Summen nicht exorbitant waren.

    Viele Grüße
    Angela

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Enrico Beyer
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    Standard AW: Versicherungsfall

    Hallo Tina,

    nach 8 Monaten sollte auch die schlechteste Versicherung begriffen haben, dass ein Zeuge nicht antwortet (ob er nicht will oder nicht kann ist dabei egal).

    Gib der Gesellschaft eine letzte Frist von 14 Tagen. In dem Schreiben drohst du Klageeinreichung gegen den Halter an!!! Dies nicht vergessen!

    WICHTIG:
    Du hast keinerlei Direktanspruch gegenüber der Versicherung. Du musst die Klage gegen den Halter einreichen. Diesen würde ich ebenfalls mit einem Schreiben mit Rückschein zur Zahlung des Betrages auffordern und Ihm eine Frist von 14 Tagen geben. Danach zum Anwalt und die Klage ohne weitere Diskussionen einreichen.

    Es kann passieren, dass das Gericht die Sache ähnlich sieht, wie es einige hier schon äußerten. Es gibt leider Urteile, die besagen, dass bei gleichgroßen Hunden und beide im Freilauf, beide je 50 % der Kosten des anderen übernehmen müssen.
    WEnn es sich so zugetragen hat, wie du schreibst, würde ich selbst die Geschichte wahrscheinlich mit 75-100 % abrechnen, da auch dein Hund eine gewisse Gefährdung darstellt im Sinne des BGB.

    Ich hoffe mal nicht dass es die Gesellschaft ist für die ich arbeite :-)) kannst mir per PN ja mal mitteilen, wer dahintersteckt, dann kann ich dir sagen, woran es bei der Gesellschaft klemmt... Habe dank meiner Arbeit mit fast allen Gesellschaften guten Kontakt. Vielleicht hilft es ja.

    Habe noch etwas vergessen:
    die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Aussergerichtlich betragen die 13/10. Hier mal ein Überblick alles weitere findet man im RVG 13 ff.
    http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/vv_gt.php


    LG

    Enrico
    Geändert von Enrico Beyer (11.04.2007 um 23:36 Uhr)

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