In Deutschland gibt es die sogenannte verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.

Laut BGB unterliegt jeder Halter eines Tieres der so genannten Gefährdungshaftung.
Das heißt also, wenn das Tier einer Person oder auch einem Tier Schaden zufügt,
so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, unabhängig davon ob er schuldig ist oder nicht.