Genau dafür gibt es ja den §127 StPO.
Das ist der sog. jedermannparagraph.
und in der situation wäre ein festhalten gerechtfertigt...
wie ist denn mit dem grundrecht auf freizügigkeit!?
weil die schreckschraube so sch... (schön) ist, kann ich nicht mehr den weg gehen, den ich eigentlich gehen möchte?!
und auch ein hund der geschlagen wird "darf" beißen, genauso wie frauchen ihr eigentum vor schaden schützen darf...
das wäre zwar objektiv auch eine körperverletzung u.ä., aber es gibt ja auch so etwas wie rechtfertigungsgründe wie z.b. die berühmte notwehr...
ich weiß, dass hört sich etwas extrem an, aber warum sollen immer wir, die wir hundeschule machen, und uns um vernünftig sozialisierte und gesunde hunde bemühen immer "den schwanz einziehen"


LinkBack URL
Über LinkBacks





Lesezeichen