also, ich gehe doch davon aus, dass ein verband mit seiner zuchtordnung sein verständnis einer artgerechten und im interesse des hundes liegenden zucht zum ausdruck bringt. sieht diese weder eine maximalanzahl von belegungen, noch eine längere belegungspause als ein jahr vor, so ist dies das verkörperte verständnis dises verbandes.

sollte dies nicht so sein, so wäre diese schleunigst zu ändern.

jemanden, der sich jedoch absolut im rahmen dieser ordnung hält mit repressalien zu belegen finde ich verwerflich.

pete
Somit liegt es jetzt an den Mitgliedern, eine Änderung der ZO zu beantragen. Solange nichts unternommen wird, wird sich auch nichts ändern.