
Zitat von
spechti
In diesem Zusammenhang interessiert mich etwas....
Wenn ein RR , bekannt als spätreif , was ja wohl auch für das Wachstum gilt , zur ZZP zugelassen wird , wie alt muß er dann mindestens sein ?
Ich kenne zwei Hündinnen , die die uneingeschränkte ZZ haben und jetzt , als voll erwachsene Hündinnen , eindeutig zu groß sind , aber weiterhin belegt werden dürf(t)en .
Heißt für mich , es gibt nach der ZZP , mit sagen wir mal so anderthalb bis zwei Jahren , keinerlei Kontrollen mehr , oder ?
Oder kann die ZZ , wenn bei einer späteren Ausstellung auffällt , daß der Hund zu groß ist , wieder aberkannt werden ?
Hieße für mich , daß , wenn man diese Rasse im Standard halten möchte , das Alter für die ZZP heraufgesetzt werden müßte ....
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