Es ist auf einem Feldweg passiert, habe kurz vorher einen Bekannten getroffen, wo der Hund auch schon gebissen hat! Er hat aber keine anzeige gemacht! Der andere Hund ist nicht verletzt worden!
Themenstarter
Es ist auf einem Feldweg passiert, habe kurz vorher einen Bekannten getroffen, wo der Hund auch schon gebissen hat! Er hat aber keine anzeige gemacht! Der andere Hund ist nicht verletzt worden!
waren beide hunde abgeleint ?
warum hast du dich nicht schützend vor deinen hund gestellt?
Martina
mit Elainee, Kunjani und Tisha
Hallo Ingo,
wichtig wäre ein Zeuge.Wer hat denn Angst vor einem Anwalt?Da geht es leider immer nur um Bequemlichkeit.
Ich bin ja nie alleine unterwegs. Ich hätte auf jeden Fall einen Zeugen.
Hast Du denn jetzt Sorge den Hund noch einmal unangeleint zu treffen und er beißt Deine Hündin wieder? Das stelle ich mir ganz schlimm vor.
Da würde ich wohl auch die Rechtsschutzversicherung bemühen und ihm per Anwalt mitteilen lassen daß es sehr wohl Leute gibt deren Hunde von seinem schon gebissen worden sind. Und würde die Leute auch benennen. Ob ihnen das gefällt oder nicht.
Wer der Herde folgt, der folgt nur Ärschen.
Hallo,
was ist der Nachbarshund für einer?
Wegen der 20/40 Regelung. Ich nehm nicht an, dass das 11jährige Kind einen Sachkundenachweise besitzt.
Ich würde Zeugen dafür suchen, dass das Kind allein mit dem Hund ohne Leine unterwegs war.
Gruß Regine
Da steigt ihr schon in "Beratungstätigkeiten" ein, die besser ein Anwalt erledigen sollte. Der macht sowas den ganzen Tag.
Die 20/40-Regelung greift beim Hundehalter, dazu zählt je nach Dauer auch, wer einen Hunde zur Pflege oder Verwahrung hat . Sie regelt nicht den kurzfristigen Umgang zwischen Hund und Aufsichtsperson. Das Landeshundegesetz regelt in § 2 lediglich allgemeine Pflichten u.a. über das Führen von Hunden. Dazu gibt es dann sog. Verwaltungsvorschriften, die wiederum die allgemeingültigen Normierungen konkreter fassen. -Z.B., wer mit einem Hunde herumläuft, muss körperlich und geistig dazu in der Lage sein.- Und zum Schluss kommt dann ggf. die sog. Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde oder des Kreises. Dort können die Verwaltungsvorschriften nochmals enger gefasst werden. Das passiert aber meistens nicht. Und zum Schluss gibt es noch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die bestimmte Regelungen auch noch modifizieren kann. Das hört sich für viele sicher äußerst bürokratisch an und ist trotzdem nur vereinfacht dargestellt
Für den, der gerne liest, hier die VV:
Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz
Und, nein, ich bin kein Jurist, aber ich habe mich die meiste Zeit meines Berufslebens mit solchen Dingen befassen müssen. Leider auch mit dem LHG. Was ihr macht, ist alles gut gemeint. Aber: nicht mit der Stange im Nebel stochern, sondern die Fakten von einem kundigen Juristen bewerten lassen.
Themenstarter
Hallo Regine,
der andere Hund ist ein Münsterländer Mischling! Wenn man bei denen an der tür vorbei geht dann meint man der Hund kommt jeden augenblick durch die Fenster geflogen! Kann sie auch weiter ohne leine laufen lassen!




Wichtig finde ich erst mal das Seelenheil deines Hundes und das Du sie in Zukunft vor Nachbars Hund schützen kannst. Wie geht sie jetzt mit anderen Hunden um? Meine Hündin ist zweimal böse gebissen worden und hatte echt einen "Schaden". Wir haben Monate mit einem Hundetrainer gearbeitet bis wir wieder an anderen Hunden ohne Bürste und eingezogenen Schwanz vorbei gehen konnten. Ich würde wenn der Nachbar nicht einsichtig ist demnächst irgendwas zur Selbstverteidigung mitnehmen damit du deinen Hund schützen kannst![]()
Themenstarter
Hallo Monika,
spielen möchte Abena mit anderen Hunden momentan nicht, kann sie aber ohne leine laufen lassen! Sobald aber jamand anderes entgegenkommt rufe ich sie bei Fuss!
Themenstarter
Sie waren beide unangeleint, habe meinen Hund bei Fuss gerufen und sie am Halsband festgehalten, aber wo der andere Hund von hinten angegriffen hat habe ich los gelassen!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Lesezeichen