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Thema: Freiraum für einen Hund

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  1. #1
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Zitat Zitat von Thomas R Beitrag anzeigen
    Irgendwie habe ich mir heute eine Frage gestellt die mich beschäftigt.
    In Niedersachsen herscht ja zur Zeit strikter Leinenzwang. Eine echte Quälerei für Hund und Mensch die ansonsten viel Freilauf genießen.
    Das ich den Leinenzwang in unserer Region eh für totalen Schwachsinn halte ist nur am Rande erwähnt.

    Aber es geht in meinen Gedanken um das grundsätzliche Bedürfnis eines Hundes einfach mal Spaß zu haben, alleine sein ohne das jemand mit Befehlen nervt.
    Mein Hund muss sich den ganzen Tag dem normalen Lärmpegel einer Familie beugen. Staubsauger, Kindergeschrei usw...
    Wenn wir dann durch die Wälder ziehen und ich sie einfach mal machen lasse scheint sie richtig zu entspannen bezw. sie lässt Dampf ab. Nach wenigen Minuten wirkt sie direkt relaxt...und bereit auch konzentrierte Dinge mit Spaß auszuführen.

    Welche Rolle spielt für einen Hund das er ohne Einfluss etwas machen darf, und wie viel sollte einem Hund zugestanden werden.
    Was kann machen um den Hund seinen Freiraum einzuräumen?
    Event. die 10 Minuten alleine im Garten, oder oder!?
    Ist Freiraum auch gedanklicher Freiraum, also z.B. das laufen am Rad...!?

    Nachtrag:
    Ich würde es mal auf den RR begrenzen, ich denke es gibt große Unterschiede unter den Rassen.

    LG

    Thomas


    Oder spielt es keine Rolle......
    Kann ich aus meiner Erfahrung klar mit JA beantworten.
    Die regelmäßigen Ausdauerbewegungseinheiten haben Adrenalin und Kortisol sowohl beim Hund aus auch bei mir perfekt abgebaut. Eine jagdliche Motivation (z.B. Durchstarten bei Wildsichtung) war nicht vorhanden.

    Wenn ich die Intensität der Bewegungseinheiten nicht ausführen konnte, z.B. durch Krankheit oder extrem schlechtes Radfahrwetter (länger anhaltende Regen-, Schnee- oder Eiszeiten) und wir wandernd oder Nordic Walking mäßig unterwegs waren, stieg die jagdliche Motivation definitiv. War ich nicht schnell genug und habe DJ-SAM angesprochen, wurde schon ein Druchstart bei Wildsichtung gestartet. Zwar konnte er immer auf den ersten zwanzig Meter abgerufen werden, aber während der Radeinheiten passierte das nie.

    Ich halte Radfahren mit gesunden RR für einer der besten Bewegungsarten, die ein RR-Halter neben dem Ausreiten im Ausdauerbereich machen kann.
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Tommy2801
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Ich hab das Glück das ich nur an drei Nachbarshäusern vorbei muss um auf eine grosse Wiese zu gelangen. Diese liegt zwischen zwei Feldern und danach fängt erst der Wald an. Diese Wiese wird nicht genutzt, weder gemäht noch für Heu oder Nutztiere verwendet. Sehr schön ist, das da auch noch ein Bächlein durchfliesst welches seine Quelle im Wald hat.
    Gerade jetzt wo es wärmer ist können die Hunde dort richtig Gas geben, wenn sie mal buddeln stört es keinen und abkühlen und trinken können sie im Bach. Meistens gehe ich einmal am Tag dahin, dort haben sie ihren Freilauf und da ist es dann auch kein Problem wenn sie bei anderen Routen mal an der Leine bleiben müssen. Auch fahre ich oft zum Hundesportverein bei uns, der ist grossräumig eingezäunt und da können sie auch richtig flitzen.

    Im Wald leine ich generell nie ab, egal zu welcher Jahreszeit.


    LG Doreen

  3. #3
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Ich finde es sehr wichtig, dass Hund auch einfach Hund sein darf. Ich bin jeden Tag im Wald unterwegs, auf unterschiedlichen Strecken. Meist auf Wegen und Trampelpfaden, aber wir machen auch "Exkursionen", und laufen dann abseits der Wege. Das tun wir natürlich nicht in der Zeiten, in denen Wildtiere gerade Nachwuchs bekommen, aber hier fängt das Problem schon an: Es gibt offenbar längst nicht mehr dieses festen, geregelten Zeiten dafür - Vermehrung findet inzwischen anscheinend ganzjährig statt.

    Ich finde es wichtig, dass Hund und Mensch den Lebensraum Wald nicht nur in Form von Pfaden für Spaziergänger kennen - gerade der besondere Untergrund jenseits der Wege, die Erfordernis, klettern, springen, waten zu müssen, fordert Körper und Geist. Zudem gibt es enorm viel zu entdecken. Für mich ist es verkehrte Welt, wenn der Wald zum Sperrgebiet wird, in dem nur noch Wild und Jäger sich bewegen dürfen, und ich bin froh in einem Bundesland zu leben, dessen Waldgesetze mir gestatten, Wald tatsächlich auch erleben zu können, und nicht auf Wald-Fastfood in Form vorgefertigter, immer gleicher, planierter Wege angewiesen zu sein.

    Gejagt wird nicht, und sowohl Djambo als auch BamBam lern(t)en, dass sie sich an mir orientieren müssen, wenn sie diese Freiheit mit mir geniessen wollen. Das klappt ganz prima. Und ja, mein Hund darf auch im Wald mal Dampf ablassen, und schlägt mit grossem Vergnügen da, wo es gefahrlos möglich ist, Haken um Bäume. Sein Vergnügen am Wald steht ihm so überdeutlich im Gesicht, dass es eine Freude ist.

    Wir sind jeden Tag mindestens 3 Stunden in unterschiedlichen Gebieten unterwegs. Mir ist dabei wichtig, dass Untergrund und Landschaft wechseln - jede Route hat ihr Besonderes.

    Ich finde es schade, dass die Lobbyarbeit der Jäger inzwischen Früchte in Form einer selbstverständlichen Überzeugung: Wald ist für Menschen nur auf Waldwegen erlaubt! trägt. Nein, so sehe ich das ganz und gar nicht.

    Auszug aus unserem Waldgesetz:

    §22Betreten, Reiten, Befahren
    (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.
    (2) Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen.
    (3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten Im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung Im Sinne des Satzes 2.
    (4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind Insbesondere zuIässig:
    1. das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten. Kraftfahrzeugenund Anhängern im Wald,
    2. das Fahren mit Hundegespannen und Loipenfahrzeugen Im Wald,
    3. das Zelten Im Wald,
    4, das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags und der Aufarbeitung von Holz,
    5. das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
    6. das Betreten von forstbetrieblichen Einrichtungen,

    7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen in, Wald. Die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

    (5) Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und § 12 des Landespflegegesetzes bleiben unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes einschränken oder solche Einschränkungen zulassen. Das Betretens- und Befahrensrecht besteht nur vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften.
    LG
    Sabine
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  4. #4
    Cathy
    Gast

    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Ich lebe hier zwar in Niedersachsen aber die Leinenpflicht beginnt erziehungsbedingt nicht unbedingt am 1.April.
    Die Krabbe läuft sowie meist an der Schleppe und darf sich nur auf sehr übersichtlichen/ gemähten Flächen völlig frei bewegen. Balou ist ein paar Schritte weiter und darf zu 90% frei laufen.

    Während der Leinenpflicht trägt er eine Schleppe, die Wege verlässt er dann eben nicht. Ausgiebige Spaziergänge sind zwar derzeit etwas anstrengender aber danach sind wir alle zufrieden ;).

    Wir haben zudem das Glück eines ziemlich großen Grundstückes mit Waldbestand, dort können die Monster frei flitzen, buddeln und stromern.

    Sollte das mal nicht reichen, fahren wir über die Grenze nach NRW ( etwa 10km) in ein großes Freilaufgebiet, das ziemlich entwildet ist.

    Freiheit ist aber sicherlich bei jedem Hund in unserer Gesellschaft relativ, denn ein bissl Benehmen und Zurückhaltung ist ja fast überall nötig, oder?

    LG Cathy
    Geändert von Cathy (27.04.2012 um 10:23 Uhr)
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  5. #5
    jalu-jindo
    Gast

    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    unserem Hund- wie auch seinen Vorgängern wird jeden Tag eine Stunde um die Mittagszeit eingeräumt, auf unserem 2.500 qm großen naturbelassenen, bergigen Grundstück mit seinen Kumpeln zu toben. Wenn er nachmittags mit Herrchen nicht in den Wald geht, wird sich mit anderen Hundekumpeln verabredet zum Toben in und an der Lahn und Entenjagen, oder es gibt im Herbst eine wilde Hatz über die abgeerneten Felder.Im Wald läuft Simba an der Schleppleine, jedenfalls bei mir. Er ist täglich zwischen 3 und 4 Stunden draußen, sammelt mit seinem Personal verschiedene Eindrücke und spielt und tobt mit seinen Kumpeln, oder aber geht mit zum Wandern (er schafft 40 km- natürlich bei entsprechendem Wetter) mit seinem Herrchen am Tag, oder aber geht mit zum Jagen und Fischen.
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  6. #6
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Zitat Zitat von SaBine Beitrag anzeigen
    Ich finde es sehr wichtig, dass Hund auch einfach Hund sein darf. Ich bin jeden Tag im Wald unterwegs, auf unterschiedlichen Strecken. Meist auf Wegen und Trampelpfaden, aber wir machen auch "Exkursionen", und laufen dann abseits der Wege. Das tun wir natürlich nicht in der Zeiten, in denen Wildtiere gerade Nachwuchs bekommen, aber hier fängt das Problem schon an: Es gibt offenbar längst nicht mehr dieses festen, geregelten Zeiten dafür - Vermehrung findet inzwischen anscheinend ganzjährig statt.

    Ich finde es wichtig, dass Hund und Mensch den Lebensraum Wald nicht nur in Form von Pfaden für Spaziergänger kennen - gerade der besondere Untergrund jenseits der Wege, die Erfordernis, klettern, springen, waten zu müssen, fordert Körper und Geist. Zudem gibt es enorm viel zu entdecken. Für mich ist es verkehrte Welt, wenn der Wald zum Sperrgebiet wird, in dem nur noch Wild und Jäger sich bewegen dürfen, und ich bin froh in einem Bundesland zu leben, dessen Waldgesetze mir gestatten, Wald tatsächlich auch erleben zu können, und nicht auf Wald-Fastfood in Form vorgefertigter, immer gleicher, planierter Wege angewiesen zu sein.

    Gejagt wird nicht, und sowohl Djambo als auch BamBam lern(t)en, dass sie sich an mir orientieren müssen, wenn sie diese Freiheit mit mir geniessen wollen. Das klappt ganz prima. Und ja, mein Hund darf auch im Wald mal Dampf ablassen, und schlägt mit grossem Vergnügen da, wo es gefahrlos möglich ist, Haken um Bäume. Sein Vergnügen am Wald steht ihm so überdeutlich im Gesicht, dass es eine Freude ist.

    Wir sind jeden Tag mindestens 3 Stunden in unterschiedlichen Gebieten unterwegs. Mir ist dabei wichtig, dass Untergrund und Landschaft wechseln - jede Route hat ihr Besonderes.

    Ich finde es schade, dass die Lobbyarbeit der Jäger inzwischen Früchte in Form einer selbstverständlichen Überzeugung: Wald ist für Menschen nur auf Waldwegen erlaubt! trägt. Nein, so sehe ich das ganz und gar nicht.

    Auszug aus unserem Waldgesetz:



    LG
    Sabine
    Du meinst LWaldG für Rheinland-Pfalz.

    Das LFoG NRW ist in seiner Formulierung (siehe § 2) deutlich weniger restriktiv.
    Insbesondere was das Radfahren im Wald angeht.

    § 2
    Betreten des Waldes


    (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

    (2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

    (3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

    (4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
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  7. #7
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Sabine, Martin, ich kann Euch beiden in Eurer Lesart des Waldgesetzes nicht folgen.

    In RLP darf man durchaus auch jenseits der Wege laufen, nur eben nicht
    4, (...)während der Dauer des Einschlags und der Aufarbeitung von Holz,
    5.
    [in] Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
    6.
    [in/auf] das Betreten von forstbetrieblichen Einrichtungen,
    Für HUNDE (solange sie keinen Schlitten ziehen) gibt es im RLP WALDgesetz hingegen KEINE Einschränkungen, solange sie nicht Wild aufstöbern, verfolgen, hetzen. DAS steht dann aber im LandesJAGDgesetz (unter "Jagdschutz" - salopp formuliert: "Wenn hetz, dann Erlaubnis zu *bumm*")

    Daneben ist der rheinland-pfälzische Waldbesucher/-betreter lediglich ganz allgemein gehalten, den Wald und seine Bewohner nicht zu stören.

    Finde ich alles nicht weiter schwer oder restriktiv. Durch den Hochwald kann ich mit freilaufendem Hund zockeln, solange und WO ich will, außer es besteht gerade Gefahr, dass mir ein Baum auf den Kopp fällt. Das muss ich aber auch ohne Gesetz nicht haben.
    Und in Schonungen rumzustiefeln muss ja nun nicht unbedingt sein, oder?

    In NRW gibt es eben diesen in meinen Augen blödsinnigen Passus, dass der Hund
    außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden
    muss. Irgendwie hirnrissig, zumal man den (Jung-)Hund ja zuerst mal (wie denn - ohne Leine?) dazu bringen muss, AUF den Wegen zu bleiben, damit er dort dann OHNE Leine laufen kann. Gut, dass gesetzgebende Instanzen auch noch logisch denken können sollen, ist wohl recht viel verlangt ...

    Aus MEINER Sicht ist das NRW-Gesetz somit deutlich RESTRIKTIVER als das RLP-Waldgesetz.

    LG
    Tina
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  8. #8
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Off-Topic:

    Tina,

    ich glaube, da hast Du mich missverstanden, als Du mich mit Martin in einen Topf warfst. Ich bin froh, in RLP zu leben, und dort ein recht entspanntes Waldgesetz zu haben. Deshalb sind hier unsere Exkursionen ja auch kein Ding der Unmöglichkeit. Den Gesetzestext habe ich nur rein informationshalber teilweise angefügt. In NRW empfinde ich es auch erheblich restriktiver, wir haben dort ja noch Familie, ebenfalls mit Hund.
    Nordhummel
    Djambos, BamBams & Nalos Menschin



  9. #9
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: Freiraum für einen Hund

    Der Kernsatz, den Ihr mal wieder beflissentlich übersehen habt, heißt:

    "Insbesondere was das Radfahren im Wald angeht."

    Denn im Gegensatz zu RLP darf ich in NRW auch auf festen (=naturfesten) Wegen (=jeder für den Wanderer/Radfahrer erkennbare Weg=Pfad=Trail) mich bewegen. Und auf dem Weg darf mein Hund ohne Leine laufen.

    Richtig ist, dass ich mich in NRW als Radfahrer und Hundehalter ohne Leinenführung nicht abseits von Wegen bewegen darf. Aber wer ohne jagdlichen (mit oder ohne Hund) oder forstwirtschaftlichen Auftrag sich abseits der Wege bewegt, läuft i.d.R. der Bestimmung zuwider, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden darf.

    Gerade in der Brut- und Setzzeit ist ein Bewegen abseits von Wege ganz klar eine solche Störung.
    Geändert von Juchhu (27.04.2012 um 13:29 Uhr)
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