Sabine, Martin, ich kann Euch beiden in Eurer Lesart des Waldgesetzes nicht folgen.
In RLP darf man durchaus auch jenseits der Wege laufen, nur eben nichtFür HUNDE (solange sie keinen Schlitten ziehen) gibt es im RLP WALDgesetz hingegen KEINE Einschränkungen, solange sie nicht Wild aufstöbern, verfolgen, hetzen. DAS steht dann aber im LandesJAGDgesetz (unter "Jagdschutz" - salopp formuliert: "Wenn hetz, dann Erlaubnis zu *bumm*")4, (...)während der Dauer des Einschlags und der Aufarbeitung von Holz,
5. [in] Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
6. [in/auf] das Betreten von forstbetrieblichen Einrichtungen,
Daneben ist der rheinland-pfälzische Waldbesucher/-betreter lediglich ganz allgemein gehalten, den Wald und seine Bewohner nicht zu stören.
Finde ich alles nicht weiter schwer oder restriktiv. Durch den Hochwald kann ich mit freilaufendem Hund zockeln, solange und WO ich will, außer es besteht gerade Gefahr, dass mir ein Baum auf den Kopp fällt. Das muss ich aber auch ohne Gesetz nicht haben.
Und in Schonungen rumzustiefeln muss ja nun nicht unbedingt sein, oder?
In NRW gibt es eben diesen in meinen Augen blödsinnigen Passus, dass der Hundmuss. Irgendwie hirnrissig, zumal man den (Jung-)Hund ja zuerst mal (wie denn - ohne Leine?) dazu bringen muss, AUF den Wegen zu bleiben, damit er dort dann OHNE Leine laufen kann. Gut, dass gesetzgebende Instanzen auch noch logisch denken können sollen, ist wohl recht viel verlangt ...außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden
Aus MEINER Sicht ist das NRW-Gesetz somit deutlich RESTRIKTIVER als das RLP-Waldgesetz.
LG
Tina


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