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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von chilli09
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    Standard BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Das war gestern ja mal ein erfreuliches Urteil. Der BGH hat entschieden , dass ein generelles Hundehalteverbot in Mietverträgen ungültig ist. Geklagt hatte wohl eine Familie , die trotz Verbot einen Hund mit in die Wohnung nahm. Dies Urteil wird wohl weite Wellen schlagen und evtl. löst sich damit auch der ein oder andere Abgabegrund!
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    Heidi, mit Chilli *23.06.2009 und Leo, *02.04.2012

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von MiraLady
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Hallo
    trotzdem dürfen doch immer noch die vermieter entscheiden dann steht im mietvertrag im absprache mit dem mieter...

    oder gibt es da wirklich bessere chancen eine wohnung mit hund zu finden?

    lg

  3. #3
    Fiffi-Halter-Inkompatibel Avatar von Mitsouko
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Wie gesagt...es geht um ein "generelles" Hundeverbot, das hier in diesem Urteil für unzulässig erklärt wurde.
    Das bedeutet NICHT, dass es in vielen Fällen nicht doch möglich sein wird, die Haltung zu untersagen. Im vorliegenden, speziellen Fall hat die Familie ein ärztliches Attest vorgelegt, da der Hund für das Kind auf Anraten eines Arztes angeschafft wurde. Zudem wurden die weiteren Bewohner des Hauses befragt, ob von dem Hund eine Belästigung/Beeinträchtigung ausgeht, was diese einvernehmlich verneint haben.
    Es dürfte den meisten schwer fallen, ihre Hundehaltung durch ein Attest zu untermauern und wenn die Hausgemeinschaft begründete Einwände hat....dann sehe ich da schwarz.
    Es ist sicher für einige Spezialfälle einfacher geworden, den Hund "durchzuboxen", aber der Vermieter wird nach wie vor zunächst am längeren Hebel sitzen.
    Und ehrlich....ich finde das auch korrekt. Wir sind beides...Vermieter UND Hundehalter. Und unsere Mieter haben Katzen, was für mich völlig ok ist. Und ich hätte auch nichts gegen Hundehaltung....unter ganz bestimmten Prämissen. Nämlich NUR SO wie ich selber in diesem Haus Hunde halten würde. Aber dieser Maßstab an Sauberkeit, Ordnung und Rücksicht auf Mitbewohner und gleichzeitig tiergerechter Haltung wird nicht von jedem erfüllt! Darum sehe ich da vorher lieber 3x hin, bevor ich Haustiere erlaube.
    Wer schon mal nach nem Auszug sich mit Mietern um demolierte Türen und zerkratzte Holzböden gestritten hat, wenn diese nicht bereit sind, die selbst verursachten Schäden auch zu regulieren, der verzichtet in Zukunft dankend auf Haustiere.
    Geändert von Mitsouko (21.03.2013 um 09:07 Uhr)
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    Viele Menschen wissen von ihren Hunden nicht viel
    mehr, als was sie gekostet haben.
    (Horst Stern)

  4. #4
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ein generelles Verbot in Mietverträgen ist unwirksam - diese Klausel hat also in Mietverträgen nichts zu suchen oder, selbst wenn sie drin steht und man den Vertrag unterschreibt, keine Gültigkeit.

    Das heisst aber keineswegs, dass nun jeder in jeder Wohnung Hunde und Katzen halten kann, wie ihm beliebt - es läuft nach wie vor auf eine Einzelfallbetrachtung hinaus, bei der die Belange aller beteiligten Parteien, also auch Nachbarn und Vermieter, ebenso wie bauliche Gegegenheiten, Berücksichtigung finden sollen.

    Es kann einem Vermieter niemand verbieten, einen Mietinteressenten mit Hunden nicht bei der Wohnungsvergabe zu berücksichtigen.

    Auch dürfte es nach wie vor schwierig sein, grosse Hunde in Mietwohnungen durchsetzen zu können.
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  5. #5
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Also ich sehe das Urteil ein wenig zwiegespalten. Irgendwie glaube ich, dass jetzt vielleicht noch mehr Hunde oder Katzen im Tierheim landen werden. Ich hoffe es natürlich nicht, nun ich irre vielleicht und die Leute holen mehr aus dem Tierheim? Ich weiß nicht...

  6. #6
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    Avatar von chilli09
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.
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    Heidi, mit Chilli *23.06.2009 und Leo, *02.04.2012

  7. #7
    jalu-jindo
    Gast

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von chilli09 Beitrag anzeigen
    Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.

    Diese Pauschalierung würde bedeuten, dass man sich im rechtsfreien Raum befinden würde und damit kommt man nie und nimmer durch.

  8. #8
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ist das Aktenzeichen bekannt? - habe keine Lust, lange zu suchen
    Der Hund braucht sein Hundeleben. Er will zwar keine Flöhe haben, aber die Möglichkeit sie zu bekommen.
    (Robert Lembke)

  9. #9
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Loca Sonique
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich glaube das Urteil ist mehr Schall und Rauch und ändern erstmal nicht viel.

    Fakt ist doch, wenn ein möglicher Vermieter keine Hunde im Haus will, dann vergibt er die Wohnung an Nichthundehalter.
    Wenn er einen Hund im Haus loswerden will, dann fällt ihm mit Sicherheit viel ein, um das irgendwie durchzusetzen.
    Sei es durch Schickane und Stimmungsmache unter den Hausbewohnern, oder mittels Anzeigen bei Lärmbelästigung, Dreckmachen usw. Da fällt solchen Leute leider viel ein

    Einen Vorteil wird es zunächst aber haben. Da liegen hunderte von Klagen vor deutschen Gerichten, die jetzt in einem schnelleren Verfahren abgeschlossen werden können, und so auf allen Ebenen evtl Zeit und Kosten sparen.
    Aber ob es am Ende wirklich von Vorteil ist, bleibt abzuwarten.

    Welcher Mieter hat denn die Zeit und die Nerven sich vor Gericht mit einem Vermieter herumzuschlagen? Vor Allem, wenn da schon eine lange negative Vorgeschichte seitens des Vermieters lief.
    Ich kenne einige, die sich lieber ne neue Wohnung gesucht haben, als sich auf so nen Stress einzulassen. Immerhin gibts das Gesetz, dass Kleintiere bis zu einer Größe einer Katze (also auch Kleinhunde) nicht verboten werden dürfen, auch schon lang, was aber die Vermieter nicht von Stress- und Ärgermachen abhält.

    Ich bin nur froh, dass wir in einem hundefreundlichem Haus wohnen, zum Teil auch mit Eigentumswohnung wie unsere . Bei uns haben 7 von 12 Parteien Hunde und keiner hat was zu meckern.
    Feeyota likes this.

  10. #10
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von anando
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich habe schon mehrmals an Hundehalter vermietet und habe es bisher JEDESMAL bereut.


    Die Hunde wurden alleine gelassen und haben Türen, Wände und Treppen zerkratzt und angenagt.

    Die Hunde haben tage- und nächtelang geheult.

    Die Hunde wurden tagsüber in den Flur gesperrt und haben in ihrer Panik dort uriniert. Der Uringestank ließ sich nur durch Erneuerung des Fußbodens beseitigen.

    Die Hunde wurden in den Garten gesperrt und haben durch ihr Bellen sämtliche Nachbarn in Rage gebracht.

    Mieter haben sich gezielt "Kampfhunde" angeschafft, um mit diesen andere Mieter zu ängstigen.

    Die Hunde wurden von ihren Haltern auf andere Mieter gehetzt...


    Noch ein paar Beispiele gefällig?


    Niemand braucht sich über die oftmals ablehnende Haltung der Vermieter zu wundern, solange es Menschen gibt, die Tiere so behandeln!



    Gruß
    Christine
    Geändert von anando (22.03.2013 um 11:04 Uhr)
    Sei ein Mensch - liebe.
    Vermehre die Freiheit - begreife.
    Tu was Du willst, fürchte Dich nicht.
    Geh vorwärts - denke.
    Sei glücklich.
    Du wirst sterben - also lebe!

    Ivan Svitak

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