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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

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  1. #1
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ein generelles Verbot in Mietverträgen ist unwirksam - diese Klausel hat also in Mietverträgen nichts zu suchen oder, selbst wenn sie drin steht und man den Vertrag unterschreibt, keine Gültigkeit.

    Das heisst aber keineswegs, dass nun jeder in jeder Wohnung Hunde und Katzen halten kann, wie ihm beliebt - es läuft nach wie vor auf eine Einzelfallbetrachtung hinaus, bei der die Belange aller beteiligten Parteien, also auch Nachbarn und Vermieter, ebenso wie bauliche Gegegenheiten, Berücksichtigung finden sollen.

    Es kann einem Vermieter niemand verbieten, einen Mietinteressenten mit Hunden nicht bei der Wohnungsvergabe zu berücksichtigen.

    Auch dürfte es nach wie vor schwierig sein, grosse Hunde in Mietwohnungen durchsetzen zu können.
    jalu-jindo and Feeyota like this.
    Nordhummel
    Djambos, BamBams & Nalos Menschin



  2. #2
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Also ich sehe das Urteil ein wenig zwiegespalten. Irgendwie glaube ich, dass jetzt vielleicht noch mehr Hunde oder Katzen im Tierheim landen werden. Ich hoffe es natürlich nicht, nun ich irre vielleicht und die Leute holen mehr aus dem Tierheim? Ich weiß nicht...

  3. #3
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    Avatar von chilli09
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.
    "My dog is my castle"
    Heidi, mit Chilli *23.06.2009 und Leo, *02.04.2012

  4. #4
    jalu-jindo
    Gast

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von chilli09 Beitrag anzeigen
    Ich nehme stark an, dass man zumindest als Vermieter zukünftig bestehende Mietverhältnisse nicht mehr kündigen kann, weil im Nachhinein ein Hund angeschafft wurde. Dahingehend wurden Hundehalter bestärkt. Dass natürlich ein Mieter wegen bereits existierender Hunde eine Wohnung versagt bekommt, wird wohl immer so bleiben.

    Diese Pauschalierung würde bedeuten, dass man sich im rechtsfreien Raum befinden würde und damit kommt man nie und nimmer durch.

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von marlies
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ist das Aktenzeichen bekannt? - habe keine Lust, lange zu suchen
    Der Hund braucht sein Hundeleben. Er will zwar keine Flöhe haben, aber die Möglichkeit sie zu bekommen.
    (Robert Lembke)

  6. #6
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Loca Sonique
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von marlies Beitrag anzeigen
    Ist das Aktenzeichen bekannt? - habe keine Lust, lange zu suchen

    Az. VIII ZR 168/12

  7. #7
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Monika MH
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Für alle diejenigen, in deren Mietvertag eine Klausel steht, die so o.ä. aussieht:

    Jeder Tierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters.

    ändert sich nichts. Hier wird der Einzelfall geprüft und wenn nur ein Mitmieter Angst z.B. vor Hunden hat, kann der Vermieter Hunde verbietet.

    Dem verhandelten Fall lag zugrunde, dass die Tierhaltung pauschal verboten war und zwar ohne Prüfung des Einzelfalls. Das war der Knackpunkt;- ähnlich wie bei Renovierungen etc.

    lg Monika

  8. #8
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Monika, ich denke diese Klausel ist noch unwirksamer als die zuvor angegriffenen. ;-)

    Pete, der Hundehaltung in der Mietwohnung als Vermieter nicht zuließe
    cira und balou, es mag der tag kommen, an dem mir euer name keine tränen in die augen treibt. ich hoffe, er kommt nie.
    Duncan mein Freund, es war zu früh, viel zu früh. Du fehlst. Alina, ich vermisse Dich!

  9. #9
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich glaube das Urteil ist mehr Schall und Rauch und ändern erstmal nicht viel.

    Fakt ist doch, wenn ein möglicher Vermieter keine Hunde im Haus will, dann vergibt er die Wohnung an Nichthundehalter.
    Wenn er einen Hund im Haus loswerden will, dann fällt ihm mit Sicherheit viel ein, um das irgendwie durchzusetzen.
    Sei es durch Schickane und Stimmungsmache unter den Hausbewohnern, oder mittels Anzeigen bei Lärmbelästigung, Dreckmachen usw. Da fällt solchen Leute leider viel ein

    Einen Vorteil wird es zunächst aber haben. Da liegen hunderte von Klagen vor deutschen Gerichten, die jetzt in einem schnelleren Verfahren abgeschlossen werden können, und so auf allen Ebenen evtl Zeit und Kosten sparen.
    Aber ob es am Ende wirklich von Vorteil ist, bleibt abzuwarten.

    Welcher Mieter hat denn die Zeit und die Nerven sich vor Gericht mit einem Vermieter herumzuschlagen? Vor Allem, wenn da schon eine lange negative Vorgeschichte seitens des Vermieters lief.
    Ich kenne einige, die sich lieber ne neue Wohnung gesucht haben, als sich auf so nen Stress einzulassen. Immerhin gibts das Gesetz, dass Kleintiere bis zu einer Größe einer Katze (also auch Kleinhunde) nicht verboten werden dürfen, auch schon lang, was aber die Vermieter nicht von Stress- und Ärgermachen abhält.

    Ich bin nur froh, dass wir in einem hundefreundlichem Haus wohnen, zum Teil auch mit Eigentumswohnung wie unsere . Bei uns haben 7 von 12 Parteien Hunde und keiner hat was zu meckern.
    Feeyota likes this.

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