Ein generelles Verbot in Mietverträgen ist unwirksam - diese Klausel hat also in Mietverträgen nichts zu suchen oder, selbst wenn sie drin steht und man den Vertrag unterschreibt, keine Gültigkeit.
Das heisst aber keineswegs, dass nun jeder in jeder Wohnung Hunde und Katzen halten kann, wie ihm beliebt - es läuft nach wie vor auf eine Einzelfallbetrachtung hinaus, bei der die Belange aller beteiligten Parteien, also auch Nachbarn und Vermieter, ebenso wie bauliche Gegegenheiten, Berücksichtigung finden sollen.
Es kann einem Vermieter niemand verbieten, einen Mietinteressenten mit Hunden nicht bei der Wohnungsvergabe zu berücksichtigen.
Auch dürfte es nach wie vor schwierig sein, grosse Hunde in Mietwohnungen durchsetzen zu können.


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Themenstarter
*23.06.2009 und Leo,
*02.04.2012

. Bei uns haben 7 von 12 Parteien Hunde und keiner hat was zu meckern.

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