Wie gesagt...es geht um ein "generelles" Hundeverbot, das hier in diesem Urteil für unzulässig erklärt wurde.
Das bedeutet NICHT, dass es in vielen Fällen nicht doch möglich sein wird, die Haltung zu untersagen. Im vorliegenden, speziellen Fall hat die Familie ein ärztliches Attest vorgelegt, da der Hund für das Kind auf Anraten eines Arztes angeschafft wurde. Zudem wurden die weiteren Bewohner des Hauses befragt, ob von dem Hund eine Belästigung/Beeinträchtigung ausgeht, was diese einvernehmlich verneint haben.
Es dürfte den meisten schwer fallen, ihre Hundehaltung durch ein Attest zu untermauern und wenn die Hausgemeinschaft begründete Einwände hat....dann sehe ich da schwarz.
Es ist sicher für einige Spezialfälle einfacher geworden, den Hund "durchzuboxen", aber der Vermieter wird nach wie vor zunächst am längeren Hebel sitzen.
Und ehrlich....ich finde das auch korrekt. Wir sind beides...Vermieter UND Hundehalter. Und unsere Mieter haben Katzen, was für mich völlig ok ist. Und ich hätte auch nichts gegen Hundehaltung....unter ganz bestimmten Prämissen. Nämlich NUR SO wie ich selber in diesem Haus Hunde halten würde. Aber dieser Maßstab an Sauberkeit, Ordnung und Rücksicht auf Mitbewohner und gleichzeitig tiergerechter Haltung wird nicht von jedem erfüllt! Darum sehe ich da vorher lieber 3x hin, bevor ich Haustiere erlaube.
Wer schon mal nach nem Auszug sich mit Mietern um demolierte Türen und zerkratzte Holzböden gestritten hat, wenn diese nicht bereit sind, die selbst verursachten Schäden auch zu regulieren, der verzichtet in Zukunft dankend auf Haustiere.


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