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Thema: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Rumkugel
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    Standard AW: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

    Zitat Zitat von Asani Hekima Beitrag anzeigen
    noch besser würde ich es finden, wenn alle die welpenspielstunden und einen junghundeerziehungskurs absolvieren müssten und zwar so lange bis der hund 1 jahr alt ist und das natürlich in einer guten hundeschule.
    Da müsste man quasi ganz unten ansetzen und Hundetrainer irgendwie ordnen,so dass nicht mehr jeder Hampel Hunde trainieren darf,aber dann ist wieder die Frage wie und nach welchen Prinzipien.
    dasNelchen and Asani Hekima like this.
    Ines mit Yuri ,Frederik und Ursula
    Lukas 06.07.2001-29.01.2013
    Warum die andern ändern, wenn sie schon anders sind ?

  2. #2
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Divus07
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    Standard AW: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

    Unglaublich! Kann man denn nix tun? Können wir keine Unterschriftenliste machen, um das zu verhindern????
    Lieben Gruß
    Tatjana & Mascha

    DIVUS * 23.09.2007 - 16.10.2016 *
    Superhund...mein Mäuschen...wir vermissen dich so unendlich.....

  3. #3
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    Avatar von CHIMBAZI
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    Standard AW: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

    Wir haben die Sache mal an den Vorstand des RRCS , der Rassebetreuende Verein für RRs angeschlossen an den SKG/FCI in der Schweiz weitergeleitet. Jetzt sollte sich der Verein einsetzen.


    Ich sehe zwar viele Nachteile, aber auch das eine oder andere Gute. Vielleicht überlegt sich nun so mancher doch sich einen RR anzuschaffen, nur weil er so schön anzusehen ist, oder gerade so schick in Mode ist.

    Auch und besonders die Züchter sind nun gefordert. Und es darf vielleicht nicht mehr jeder aggressive, auffällige Hund in die Zucht, nur weil er eine Latte an Championstiteln vorzuweisen hat, oder einem der Vorstände gehört ect.......

    Bin gerade ziemlich hin und her gerissen

    esther
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    nehmt das Leben nicht so ernst,
    Ihr kommt da eh nicht lebend raus

  4. #4
    AsadTheFirst
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    Standard AW: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

    Wisst Ihr... wenn ich mir die RR-in-Not-Seite anschau, fände ich einen generellen, gescheiten Sachkundenachweis inzwischen für zwingend notwendig.
    arsvita, katzenlene and Feeyota like this.

  5. #5
    AsadTheFirst
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    Standard AW: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

    Und das aus Evas Beitrag finde ich besonders wichtig:

    Wenn der RR auf der Liste ist, wird sich schnell mal zeigen, wieviel der Züchter sich wirklich sich der Rasse Ridgeback aus Überzeugung und Leidenschaft verschrieben haben. Eventuell reduziert es sich so ganz schnell auf ein paar wirklich verantwortungsvolle Züchter, die bei der Wahl der Zuchthunde und der Wahl der Welpeneltern genau hinsehen. Und den ganzen "Vermehrer-in die Schweiz expandierende bayrische Hundehändlern" geht endlich die Luft und Lust aus.
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  6. #6
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Monika MH
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    Standard AW: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

    Manchmal denke ich...ein Sachkundenachweis für Politiker wäre auch nicht schlecht.....

  7. #7
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von galathee
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    Standard AW: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

    Schade, sehr schade, dass jetzt der RR überhaupt auf einer Liste gelandet ist. Aber die positiven Aspekte, die meine Vorschreiberinnen erläutert haben, sehe ich durchaus.

    Off-Topic:

    Da das jetzt ein wenig in Richtung Sachkundenachweis abdriftet, möchte ich dazu meine Meinung äußern und dies auch begründen. In den Kommentaren zu dem Link im Eingangsposting gehen viele Postings ebenfalls in die Richtung, dass beim Menschen angesetzt werden muss.

    Ich bin sehr für den Sachkundenachweis sowie die beschriebene 'leichte Gehorsamsprüfung' für den Hund à la Hundeführerschein Dies würde so einiges verhindern bzw. auch eine Hemmschwelle für Spontankäufe darstellen. Auch die 'Vermehrerszene' würde teilweise trockengelegt, wenn nicht jeder so ganz ohne Aufwand an einen RR rankommt.

    Der 'Führerschein' sollte sich auf alle Hunde erstrecken, unabhängig von Größe/Gewicht (das NRW Modell). Wir haben bereits Erfahrungen mit hochagressiven Kleinhunden machen müssen und ich sehe keinen Grund, weshalb die anders behandelt werden sollten.

    Allerdings ist zu überlegen, was dann z.B. mit Oma Müller und ihrem harmlosen 14-jährigen Dackel passiert.... es muss Ausnahmen geben dürfen, aber mir fällt dazu nichts ein.

    Die Idee mit 'Pflichtstunden in einer guten Hundeschule' mag ich nicht befürworten, da es keine Definition gibt, was gut oder schlecht ist. Ich habe einige Hunde gesehen, die durch den Besuch einer Hundeschule so richtig verdorben wurden und ich kenne Hundehalter, die ganz ohne HuSchu ihren Hund erzogen haben. Hier fehlen meiner Ansicht nach die Kriterien, nach denen der Lebensweg in den ersten x Monaten begleitet werden sollte.

    Eine vernüftige Leinenregelung ist akzeptabel. Bei uns herrscht Leinenpflicht im Ortsbereich und außerorts ist anzuleinen, wenn sich Personen nähern. Damit kann ich gut leben.
    Geändert von galathee (19.09.2013 um 14:18 Uhr)
    Gruss, Galathee
    mit Ex-Nothündin Allegra (*11.11.2009)
    Ex-Nothund Garay des Portes da la Moria (*17.12.2011)
    und ganz fest im Herzen meinem Lion (*27.07.2009 + 19.09.2018), geboren als Encanto-Ernesto Memory of the old Red Hunter, dem ich in ewiger Liebe verbunden bin

  8. #8
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    Standard AW: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

    Zitat Zitat von AsadTheFirst Beitrag anzeigen
    Wisst Ihr... wenn ich mir die RR-in-Not-Seite anschau, fände ich einen generellen, gescheiten Sachkundenachweis inzwischen für zwingend notwendig.
    Und ich denk mir, wenn RRs auf der Rasseliste wären, hätte man sie vielleicht nicht einfach mal so als netten und unkomplizierten Familienhund angeschafft, sondern sich vorher Gedanken über Gene, Züchter, Prägung, Erziehung, Potential und Auslastung gemacht.
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    Spuren im Sand verwehen, Spuren im Herzen bleiben.
    (unbekannt)
    BOMA * 3/2005 t 10/2011

  9. #9
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    Standard AW: Schweizer Kanton Glarus RR auf Rasseliste

    Unglaublich! Kann man denn nix tun? Können wir keine Unterschriftenliste machen, um das zu verhindern????
    Nein, das denke ich nicht. Ich würde da auch kein grosses TamTam machen. Mit der Öffentlichkeit würde ich auf keinen Fall arbeiten.

    Denn wenn sie sich an der Anzahl Beissvorfälle orientieren, wie will man da argumentieren. Die scheinen ja ein Fakt zu sein.

    Warum und was gebissen wurde, spielt ja keine Rolle.
    Ich habe ja schon vor einem Jahr mal geschrieben, dass der RR Anzahl Bisse (Hunde gebissen, nicht Menschen) im Verhältnis Anzahl Ridgeback ganz vorn mit drin ist. Das war doch nur eine Frage der Zeit.
    Und das würde dann ja nur noch mehr ins Bewusstsein der Leute gerückt. Da kann der Schuss ganz gewaltig nach hinten losgehen. Nein, nicht "kann" das wird er!

    Und da spielt es keine Rolle, ob der Hund sich gegen einen Angriff eines anderen gewehrt hat, oder eine Hündin die von einem Rüden bedrängt wurde, ihm ein Risschen an Ohr verpasste. Da wird nur gesammelt und gezählt. (Verletzungen mit den Pfoten im Spiel sind übrigends auch da mit drauf) Jede Verletzung durch einen Hund die beim Tierarzt zur Behandlung kommt, wird gemeldet.)

    Ich weiss das wirklich aus erster Hand. Den beratenden Hundetrainer des Tessiner Amtstierarzt, der versucht zu differenzieren.

    Aber die Liste und was daran für Bedingungen geknüpft sind, im Fall Kanton Glarus, ist ja nicht nur schlecht.
    Denn es wurde das vorherige HALTEVERBOT bestimmter Rassen rausgekippt und mit einer Auflage zur Haltung (mind. 18 jahre und Prüfung bis zum 3. Lebensjahr) ersetzt. Das gibt in diesem Kanton vielen unschuldigen "Kampf" Hunden eine Überlebenschance. das muss man schon auch sehen.

    Die Prüfung sehe ich bei diesen Hunderassen aber auch eher bei 3 Jahren. Es sind ja fast alles Spätreifer. Da würde ich jetzt sonst schauen, diese Prüfung eher mit dem jungen Hund vor der "Pupertät" zu machen.

    Hier im Tessin ist die keine Zauberei. Hund muss anständig an der Leine laufen, muss auf Abruf kommen, gängige Kommandos wie Sitz, Platz ausführen (Maliarbeitsmodus wird dabei nicht verlangt) muss den Mauli akzeptieren, darf sich nicht aggressiv zeigen, wenn der HH mit ihm durch mehrere Menschen läuft, oder mit solchen spricht, darf bei beiläufigen Berührungen nicht schnappen. Und muss an anderen Hunden an der Leine vorbeigeführt werden können ohne ein riesen Theater. Klicker und Gutsli sind erlaubt um den Hund auf sich zu beziehen. Es geht hier nicht um einen Wesenstest, sondern, kann der HH den Hund sicher führen und gehorcht der Hund?

    Wenn was noch nicht so sitzt, darf der HH mit dem Hund weiter daran arbeiten und muss nach ein paar Monaten nochmal kommen. Zeigen sich Fortschritte ists ok.

    Ein Gedanke, den ich nicht haben will, aber festhängt wie eine Krake ist folgender und Esthers Überlegungen nicht so fern:
    Wenn der RR auf der Liste ist, wird sich schnell mal zeigen, wieviel der Züchter sich wirklich der Rasse Ridgeback aus Überzeugung und Leidenschaft verschrieben haben. Eventuell reduziert es sich so ganz schnell auf ein paar wirklich verantwortungsvolle Züchter, die bei der Wahl der Zuchthunde und der Wahl der Welpeneltern genau hinsehen. Und den ganzen "Vermehrer-in die Schweiz expandierende bayrische Hundehändlern" geht endlich die Luft und Lust aus.

    das ganze mag mich aber schon ein bisschen, mehr als ein bisschen..... irgendwie

    Gruss Eva
    Geändert von Eva57 (19.09.2013 um 11:09 Uhr) Grund: schreibfehler
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