sollte einmal ein richter die (fehlende) größe 'bemängelt' haben, dann ist das absolut kein grund zu beunruhigung.
wenn allerdings mehrere richter unabhänging voneinander auf den gleichen makel hinweisen, dann könnte man geneigt sein, das ernst zu nehmen und sollte vllt besser nicht an so etwas wie eine verschwörung glauben.
heins, der originalstandard legt gar keine untergrenze fest. legt man den zu grunde, dann dürfte "fehlende größe" erst recht kein "mangel" sein
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