Das geht mir genauso.
Deshalb finde ich es etwas befremdlich, wenn hier die Interessen von Erstbesitzern so in den Vordergrund geschoben werden. Denn daß jeder Züchter ausschließlich das Wohl der Tiere im Kopf hat, wage ich zu bezweifeln, VDH hin oder her.
Kann nun ein Erstbesitzer nachträglich, wenn das Tier sich grad eingewöhnt hat, kommen, mit dem Erst-Kaufvertrag wedeln und sagen "der hätte nie an die Notorga (Tierheim, wasweißich) abgegeben werden dürfen, also her damit" ?
Das wär für mich (und den einen oder anderen unbedarften schweigenden Leser evtl auch) ein Grund von vornherein zu verzichten. Und dazu muß es ja auch Urteile geben. Und wenn hier schon so leidenschaftlich auf Recht und Gesetz verwiesen wird, fänd ich da etwas Aufklärung durch die Kenner nicht verkehrt.
Gruß Matze


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