Verstehe die Diskussion nicht.
Wenn ein Kaufvertrag vorhanden ist, mit der Klausel von Information bei Abgabe und Recht auf Rücknahme, dann muss der Züchter informiert werden.
Steht im Kaufvertrag nichts Derartiges, dann kann die Hündin vermittelt werden ohne Info an den Züchter. Wärs dem Züchter wichtig, stände es ja im Vertrag.
Ist kein Kaufvertrag mehr vorhanden muss dies abgeklärt werden. Hat der Züchter ebenfalls keine Kopie mehr vom Vertrag, kann die Hündin vermittelt werden und er hat keine Rechte mehr auf sie.
Da gibts doch nichts zum Streiten.
Hoffe sehr die Hündin bekommt bald einen guten Platz für ihren Lebensabend.
Gruss Eva


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