Zitat Zitat von Feli Grosshans Beitrag anzeigen
Naja es ist juristisch sehr schwierig. Ich kann natürlich das Rückkaufsrecht bei Zuwiderhandlung an eine Konvntionalstrafe knüpfen ABER rechtlich haltbar wäre das nicht, denn ich übereigne ja mit Erhalt des vollen Kaufpreises. Also das Eigentum geht an den Käufer über, lediglich die Ahnentafel bleibt Eigentum des jeweiligen Vereines, wird sozusagen in Verwahrung gegeben. Und mit seinem Eigentum kann in Deutschland jeder verfahren wie er will.

Falsch.
In letzter Zeit mal CD's, DVD's u.ä. gekauft?
Da kannst Du mal schnell sehen was "Dein" Eigentum ist und wie Du damit verfahren darfst. (ich meine nicht den Urheberschutz...)