Liebe Cathy!
Das mag dann bei Dir so sein. Aber in unserer Gemeinde musst Du zum Ordungsamt. Dort musste ich viele Fragen beantworten, u.a. die Größe meines Hauses und Garten in qm angeben u.ä.!
Auf meine Frage, was denn wäre, wenn ich nur eine Wohnung hätte???, sagte der Mann, er würde dann gucken kommen und entscheiden. Anschließend erhielt ich eine Belehrung, z.B. das meine Tochter erst mit 16 Jahren EINEN Hund spazieren führen und erst ab 18 Jahren sie mit beiden laufen darf. Weiterhin musste ich unterschreiben, dass ich die Belehrung verstanden habe und mich an die (Hunde) Gesetze halte.
Hier kontrolliert das Ordungsamt und bei Verstoß bekommst Du schneller ein Bußgeld als Du gucken kannst.....
Bei einem Klassenkamerad meiner Tochter ist der Vater weg, Mutter mit 2 Kindern und 2 Labradoren alleine, Geld knapp, überfordert mit der Situation.... Ordungsamt stand vor der Tür und kontrollierte!!!!! Ob auf Hinweis der dortigen Nachbarn oder wer auch immer.... weiß ich allerdings nicht. Sie konnte das Haus nicht mehr halten und musste in eine Mietwohnung ziehen, dort durfte sie aber nur noch einen Hund behalten. (hat mir meine Tochter erzählt, Hintergründe kenne ich nicht)
Ich kenne nur unser Ordnungsamt und die sind sehr gewissenhaft!
nfu Ute


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