Zitat Zitat von Heins Beitrag anzeigen
mistsouku, das ist deine meinung. sicher gestattest du mir 2 meberkungen dazu:

1. ein mindeststandard muss nicht erst definiert werden. es gibt ihn bereits. unter WELPENKAUF - Die Rhodesian Ridgeback Plattform mit Informationen zu Welpen, Züchtern und Deckrüden kannst du ihn jederzeit nachlesen und er ist nicht soweit 'zusammengedampft' dass 'man' darauf verzichten könnte - natürlich kann 'man' ihn ignorieren und darauf vertrauen, dass alles gut geht.

2. wenn ein kind aufgrund meiner nachlässigkeit, meines leichtsinnes oder gar aufgrund einer rein emotional bedingten handlungsweise halb oder gar ganz i'm brunnen ist', dann habe ich die pflicht es zu retten solange es noch lebt, dafür zu sorgen, dass es nicht wieder passiert, dass keine bleibenden schäden entstehen. wenn es dafür erforderluich ist meinen lebensumstände zu ändern, dann muss ich das tun - notfalls muss ich das kind zur adoption feigeben solange es noch klein ist. keinesfall darf ich mich darauf verlassen, dass andere für meine handlungsweise gerade stehen (müssen).
zu 1. Ich bin ja absolut dabei....ich mein ja nur...jeder Rasseverband formuliert so etwas. In bester Absicht. Die Auslegung wird aber kaum immer zu 100% dem Text entsprechen. Menschen interpretieren sich nun mal (gerne) ne eigene Wahrheit. Trotzdem hast du streng genommen recht...der Anspruch ist ja ok.

zu 2. Genau das meinte ich mit der Hilfestellung zur Rettung...hier war ja nun schon was schief gegangen.

Bin von deiner Meinung gar nicht weit weg.