Ich spreche in so einem Fall nicht von einer Züchterin. Unsere Ansprüche an diesen Begriff sind scheinbar sehr unterschiedlich. Wenn ich mich richtig erinnere, muss bei der VDH-Aufzucht sichergestellt sein, dass der Hund ab einem gewissen Alter freien Zugang zum Außengelände mit mehreren, verschiedenen Untergründen hat. Das ist die Grundvoraussetzung, die ich im Kopf habe.
Viele Grüße,
Stefanie mit BamBam


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