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    Avatar von brittik
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    Standard AW: Vom fremden Hund angegriffen.... Was nun?!

    Guten Morgen Frank,

    du hast sicherlich Recht! Es ist im Grunde auch nicht "gerecht", daß nur bestimmte Rassen unter die Verordung fallen, weil das Problem natürlich beim Halter liegt und nicht bei dem Hund, ganz klar!
    Eine gute Bekannte von mir hat auch einen AmStaff, der superlieb ist. Und sie hält sich auch nicht an die Verodnung, weil sie etwas außerhalb von Kiel lebt und meint, daß ihr Hund (mittlerweile 10 Jahre alt) das nicht verstehen würde, wenn er auf einmal einen Maulkorb tragen müsste.

    Keine Frage, daß jeder Hundebesitzer Verantwortung tragen muß! Leider sehen das nicht alle so. Und das ärgert mich. Wenn jeder Verantwortung tragen und auch Rücksicht nehmen würde, dann müsste es die ganzen Verordnungen auch nicht geben.
    Ich würde auch bestimmt nicht das OA informieren, wenn sich zwei Hunde "streiten". Das kann immer mal passieren. Aber wenn sich der oder die Besitzer(in) nicht darüm kümmert, was ihr Hund macht oder nicht macht, dann ist das meiner Meinung nach ein Fall dafür.
    Bisher habe ich noch nie das OA informiert, obwohl ich genug Hunde kenne, die auffällig geworden sind. Bzw auch die Besitzer.
    Auf der einen Seite ist es natürlich angenehm, daß man hier in S-H noch viele Freiheiten hat in bezug auf seine Vierbeiner, auf der anderen Seite wird das dann manchmal auch ausgenutzt.
    Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn sie hier einen Hundeführerschein einführen würden. Auch für die Halter mit kleinen Hunden, die meinen, daß ihre Fellnasen nicht wirklich hören müssen auf Grund ihrer Größe...
    Naja, das ist eh ein Thema ohne Boden, denke ich.
    Ich habe mich, wie geschrieben, nur über die Ignoranz dieser Frau aufgeregt.

    Mittlerweile wieder sonnige Grüße von Britta und Atila

  2. #2
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    Standard AW: Vom fremden Hund angegriffen.... Was nun?!

    hallo brittik


    kann mich deiner meinung anschliessen. unser zweiter hund ist ein amstaff, ein super hund.
    ich wohne in der schweiz, genauer im kanton graubünden. bei uns in(graubünden GR), existiert keine, meiner meinung nach völlig unsinnige "gefahrenhundeverordnung", ebenso in den meisten anderen kantonen der schweiz (ausnahmen sind da z.b. wallis, basel land, basel stadt etc.). wir in GR, besitzen diesbezüglich eine gewisse "narrenfreiheit".
    allerdings handhaben die kantone das problem mit "verhaltensauffälligen" hunden ganz nach unserem föderalistischem system, d.h. es ist jedem kanton selbst überlassen, ob er eine "liste" mit " potenziell" gefährlichen Hunden (besser wäre da wohl besitzer) führen möchte. das bundesamt für veterinärwesen hat sich aber klar gegen eine solche liste und somit diskriminierung gewisser rassen ausgesprochen.

    in userem kanton werden verhaltensauffällige hunde aufgrund einer polizeilichen anzeige dem kantonstierarzt gemeldet, welcher wiederum den bezirk kontaktiert, wo der hund registriert ist (sollte). trat das problem u.u. schon mehrmals auf, so wird eine unabhängige verhaltensprüfung sowie ein wesenstest durchgeführt. ergebnis daraus ist dann eine evtl. maulkorbtragepficht, leinenzwang usw. dies aber meistens befristet. handelte es sich um eine "einmalige" übertretung, so wird davon abgesehen, aber man ist auf den hund (besitzer) aufmerksam geworden. er kann sich nicht mehr viel diesbezüglich leisten. darüberhinaus werden begleitende massnahmen verordnet wie z.b. spezielles training bei hundetherapheuten etc.
    brachte dies alles keinen erfolg und mehren sich die vorfälle, so wird ultimo ratio, das tier per verordnung eingeschläfert.
    klingt vieleicht brutal, aber ist für alle beteiligten die beste lösung. so ein hund ist eh nicht mehr vermittelbar und die tierheime quillen ja sowieso schon über. der aufwand für eine erneute therapie in einem vernünftigen zeitrahmen ist zu gross, der erfolg fragwürdig.
    dies gilt für a l l e rassen.

    mit diesem system haben wir bei uns (graubünden) die besten erfahrungen gemacht, allerdings kann man es nicht unbedingt 1:1 auf die grossen ballungszentren übertragen. da und dort muss sicher auf die speziellen verhältnisse eingegangen werden.

    gruss
    zulu


    ps:
    wird der hund beim jagen vom wildhüter ertappt, so (kanns) ihm ans lebendige gehen ! wir jäger selbst dürfen keine freilaufenden hunde im wald (was praktisch überall im kanton erlaubt ist) erschiessen
    ausnahme:
    er wird direkt beim reissen eines wildes ertappt (während der jagdsaison), was ja äusserst selten ist.

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