hallo brittik


kann mich deiner meinung anschliessen. unser zweiter hund ist ein amstaff, ein super hund.
ich wohne in der schweiz, genauer im kanton graubünden. bei uns in(graubünden GR), existiert keine, meiner meinung nach völlig unsinnige "gefahrenhundeverordnung", ebenso in den meisten anderen kantonen der schweiz (ausnahmen sind da z.b. wallis, basel land, basel stadt etc.). wir in GR, besitzen diesbezüglich eine gewisse "narrenfreiheit".
allerdings handhaben die kantone das problem mit "verhaltensauffälligen" hunden ganz nach unserem föderalistischem system, d.h. es ist jedem kanton selbst überlassen, ob er eine "liste" mit " potenziell" gefährlichen Hunden (besser wäre da wohl besitzer) führen möchte. das bundesamt für veterinärwesen hat sich aber klar gegen eine solche liste und somit diskriminierung gewisser rassen ausgesprochen.

in userem kanton werden verhaltensauffällige hunde aufgrund einer polizeilichen anzeige dem kantonstierarzt gemeldet, welcher wiederum den bezirk kontaktiert, wo der hund registriert ist (sollte). trat das problem u.u. schon mehrmals auf, so wird eine unabhängige verhaltensprüfung sowie ein wesenstest durchgeführt. ergebnis daraus ist dann eine evtl. maulkorbtragepficht, leinenzwang usw. dies aber meistens befristet. handelte es sich um eine "einmalige" übertretung, so wird davon abgesehen, aber man ist auf den hund (besitzer) aufmerksam geworden. er kann sich nicht mehr viel diesbezüglich leisten. darüberhinaus werden begleitende massnahmen verordnet wie z.b. spezielles training bei hundetherapheuten etc.
brachte dies alles keinen erfolg und mehren sich die vorfälle, so wird ultimo ratio, das tier per verordnung eingeschläfert.
klingt vieleicht brutal, aber ist für alle beteiligten die beste lösung. so ein hund ist eh nicht mehr vermittelbar und die tierheime quillen ja sowieso schon über. der aufwand für eine erneute therapie in einem vernünftigen zeitrahmen ist zu gross, der erfolg fragwürdig.
dies gilt für a l l e rassen.

mit diesem system haben wir bei uns (graubünden) die besten erfahrungen gemacht, allerdings kann man es nicht unbedingt 1:1 auf die grossen ballungszentren übertragen. da und dort muss sicher auf die speziellen verhältnisse eingegangen werden.

gruss
zulu


ps:
wird der hund beim jagen vom wildhüter ertappt, so (kanns) ihm ans lebendige gehen ! wir jäger selbst dürfen keine freilaufenden hunde im wald (was praktisch überall im kanton erlaubt ist) erschiessen
ausnahme:
er wird direkt beim reissen eines wildes ertappt (während der jagdsaison), was ja äusserst selten ist.