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  1. #1

    Standard AW: RR als Ersthund

    Hallo Dani,

    eine Hundehaftpflichtversicherung empfehle ich Dir auf jeden Fall abzuschließen.
    Ansonsten viel Freude mit dem RR und die Empfehlung viel Lektüre zu studieren und von Anfang an eine erfahrene Hundeschule zu besuchen.
    Der RR ist tatsächlich sehr eigenwillig, aber auch sehr treu!

    Grüße
    Peter

  2. #2
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Hallo Dani,

    da du aus Bad Oeynhausen, also NRW, kommst wirst du um die Hundehalterhaftpflicht eh' nicht herumkommen. Der RR ist 20/40er Hund: Du must eine Haftpflichtversicherung und einen Sachkundenachweis für Hunde dieser Größe beim Ordnungsamt nachweisen. Weiterhin muss der Hund vom TA gechippt werden.

    Den Empfehlungen "lecktüre" und "Hundeschule" kann ich mich nur anschliessen.

    LG,

    Oliver.
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  3. #3
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    Standard AW: RR als Ersthund

    da du aus Bad Oeynhausen, also NRW, kommst wirst du um die Hundehalterhaftpflicht eh' nicht herumkommen. Der RR ist 20/40er Hund: Du must eine Haftpflichtversicherung und einen Sachkundenachweis für Hunde dieser Größe beim Ordnungsamt nachweisen. Weiterhin muss der Hund vom TA gechippt werden.
    Was ist denn ein 20/40er Hund? Und was hat es mit diesem Sachkundenachweis auf sich?

    Viele Grüße

    Katarina

  4. #4
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    Standard AW: RR als Ersthund

    In NRW gibt es ja das Landeshundegesetz (LHundG)

    Dort gibt es unter anderem die 20/40er Hunde:

    § 11
    Große Hunde
    (1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens
    20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
    (2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit
    besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung
    abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit
    obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
    (3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen,
    einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten
    erteilt werden.
    (4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre
    große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen
    ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
    (5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen,
    wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
    (6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen
    Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
    Das Polizeiliche Führungszeugnis hatte ich auch noch vergessen...


    Naja, und bei dem Sachkundenachweis muss man halt Nachweisen das man zumindest im gröbsten mal was über Hundehaltung und Hundeerziehung gelesen hat.
    Geändert von Oliver (20.01.2006 um 12:46 Uhr)
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  5. #5
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Gehe ich dann einfach zum Amt und sage, das ich den Sachkundenachweis erbringen möchte, oder wo muss ich genau hin und den absolvieren?

  6. #6
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Danke, Oliver!
    Katarina

  7. #7
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Zitat Zitat von Oliver
    da du aus Bad Oeynhausen, also NRW, kommst
    Hi Oliver,

    sollte ich da was verpasst haben? Sind die Bundesländer neu sortiert?
    Dachte bisher doch glatt, Bad Oeynhausen liegt in Niedersachsen. und denke immer noch so. Und da gilt die liberalste Hundeverordnung in der ganzen BRD - wir Osnabrücker profitieren ja auch davon!
    Dani, einen Sachkundeausweis brauchst Du also nicht - Sachkunde natürlich schon. ;)
    LG Hedi und Ayla

  8. #8
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    Standard AW: RR als Ersthund

    äähm, für alle: bo ist nrw, somit brauche ich diesen nachweis!
    wo muss ich den denn ablegen?

  9. #9
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    Standard AW: RR als Ersthund

    *lol* ich hab halt Berufsbedingt gleich an das Bad Oeynhausen mit dem Herzzentrum gedacht, un das liegt in NRW....

    ...und wenn man in das Profil von Dani schaut, sieht man auch das sie aus dem NRW Bad Oeynhausen kommt !
    Geändert von Oliver (20.01.2006 um 14:56 Uhr)
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  10. #10
    Es war die SONNE! Avatar von Frau_Broeckelschmidt
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Zitat Zitat von PeterMörike

    eine Hundehaftpflichtversicherung empfehle ich Dir auf jeden Fall abzuschließen.
    Grüße
    Peter
    Da hat der gute Peter sich sicher verschrieben.... er empfiehlt doch sicher nicht, eine Haftpflicht abzuschließen, sondern er hat doch das nötige "Hintergrundwissen".... Zumindest hat er es, wenn es darum geht, dass seine Hunde Katzen töten...
    Aber augenscheinlich weiß er nicht einmal, dass eine Haftpflicht für einen Hund der 20/40-Regelung eine PFLICHT ist....
    Naja ist ja nicht schlimm - Hauptsache er hat das nötige Hintergrundwissen :irre:

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