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  1. #1
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Oliver
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    Standard AW: RR als Ersthund

    In NRW gibt es ja das Landeshundegesetz (LHundG)

    Dort gibt es unter anderem die 20/40er Hunde:

    § 11
    Große Hunde
    (1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens
    20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
    (2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit
    besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung
    abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit
    obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
    (3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen,
    einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten
    erteilt werden.
    (4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre
    große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen
    ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
    (5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen,
    wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
    (6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen
    Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
    Das Polizeiliche Führungszeugnis hatte ich auch noch vergessen...


    Naja, und bei dem Sachkundenachweis muss man halt Nachweisen das man zumindest im gröbsten mal was über Hundehaltung und Hundeerziehung gelesen hat.
    Geändert von Oliver (20.01.2006 um 12:46 Uhr)
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  2. #2
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Gehe ich dann einfach zum Amt und sage, das ich den Sachkundenachweis erbringen möchte, oder wo muss ich genau hin und den absolvieren?

  3. #3
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Danke, Oliver!
    Katarina

  4. #4
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Zitat Zitat von Oliver
    da du aus Bad Oeynhausen, also NRW, kommst
    Hi Oliver,

    sollte ich da was verpasst haben? Sind die Bundesländer neu sortiert?
    Dachte bisher doch glatt, Bad Oeynhausen liegt in Niedersachsen. und denke immer noch so. Und da gilt die liberalste Hundeverordnung in der ganzen BRD - wir Osnabrücker profitieren ja auch davon!
    Dani, einen Sachkundeausweis brauchst Du also nicht - Sachkunde natürlich schon. ;)
    LG Hedi und Ayla

  5. #5
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    Standard AW: RR als Ersthund

    äähm, für alle: bo ist nrw, somit brauche ich diesen nachweis!
    wo muss ich den denn ablegen?

  6. #6
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Zitat Zitat von edlergestalten
    äähm, für alle: bo ist nrw, somit brauche ich diesen nachweis!
    wo muss ich den denn ablegen?
    Wie Frau B. schon geschrieben hat: Den Nachweis kann man eigentlich bei den meisten Tierärzten ablegen. Du kannst bei deinem Ordnungsamt Nachfragen wer dazu die Berechtigung bei euch in der Gegend hat.
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  7. #7
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    Standard AW: RR als Ersthund

    *lol* ich hab halt Berufsbedingt gleich an das Bad Oeynhausen mit dem Herzzentrum gedacht, un das liegt in NRW....

    ...und wenn man in das Profil von Dani schaut, sieht man auch das sie aus dem NRW Bad Oeynhausen kommt !
    Geändert von Oliver (20.01.2006 um 14:56 Uhr)
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  8. #8
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    Standard AW: RR als Ersthund

    *[o]* Oliver, hätt ichs man nur nicht geschrieben. Werde noch mal kräftig die Schulbank in Geographie drücken .... oh, wie peinlich....

    ... und ich werde bestimmt niemals wieder über die vielen Schilder Richtung Münster auf den Autobahnen lästern, die einen herzlichst in NRW willkommen heißen - solche hätt ich wohl auch in Richtung Bad Oeynhausen gebraucht ....
    LG Hedi und Ayla

  9. #9
    Es war die SONNE! Avatar von Frau_Broeckelschmidt
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    Standard AW: RR als Ersthund

    Hallöchen,
    also soweit so gut, aber ein polizeiliches Führungszeugnis kann zwar in Einzelfällen gefordert werden, aber eigentlich nur dann, wenn die Behörden Bedenken haben, wird das auch wirklich verlangt. Die Regel ist das nicht.
    Also brauchst Du Sachkundenachweis (beim anerkannten Tierarzt kannst Du den ablegen, musst einige Fragen zum Hundeverhalten beantworten und auch Zeichnungen richtig deuten können: Also z. B. ob dort ein Hund abgebildet ist, der droht, unterwürfig ist oder neutral) und vergiss Deinen Geldbeutel nicht , eine Hundehaftpflicht brauchst Du auch (da musst Du halt mal vergleichen, denn die gibt es recht günstig, aber Du musst individuell schauen, was für Leistungen Du gern hättest und leider gibt es auch einige Versicherungen, die einen Ridgeback nicht annehmen) und den Nachweis, dass Dein Hund einen Chip hat.
    Diese ganzen Nachweise schickst Du dann an das Ordnungsamt und gut ist das.
    Lieben Gruß
    Andrea

  10. #10
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von Oliver
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    Reden AW: RR als Ersthund

    Zitat Zitat von Aylarho
    *[o]* Oliver, hätt ichs man nur nicht geschrieben. Werde noch mal kräftig die Schulbank in Geographie drücken .... oh, wie peinlich....

    ...tja, hätteste mal das Milchgeld nicht immer wärend Erdkunde eingesammelt.... ;)
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