Hallo!
Wie sind denn die Umstände? Wohnt der Vermieter mit im Haus?
Grundsätzlich darf man den Besuch von Hunden nicht verbieten. Es darf auch kein grundsätzliches Verbot von Haustieren direkt im Mietvertrag verankert sein, sondern höchstens in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
Auf die mündliche Zusage kann man aber nicht pochen, da steht wohl Aussage gegen Aussage.
Er darf ihr aus diesem Grunde auch nicht mit der Kündigung der Wohnung drohen, das ist Blödsinn.
Vielleicht sollte sie noch einmal in Ruhe mit ihm reden, denn Krach mit dem Vermieter ist immer nervenaufreibend.


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