....also, derjenige, der dir auf diese frage eine ander juristisch fundierte antwort gibt als jene, es kommt drauf an, der sollte seinen job an den nagel hängen und sein geld mit wahrsagen versuchen.

das einzige, was man grundsätzlich sagen kann, ist, dass der vermieter ohne sachliche gründe den besuch nicht untersagen darf. alles andere bedarf genauerer kenntnisse des vertrages, der abreden, der regelmäßgkeit, der wohnung samt lage, etc.

im ergebnis kann man dir nur raten, geh zu einem der sowas gelernt hat.

pete