http://www.hf-stahringen.de/pdf/gerichtsurteile.pdfDer Hund als Gast
Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen Formularmietvertrag,
bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen Hund zu halten, ist er nicht
berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von
3 Tagen aufzunehmen. Dagegen ergibt es sich aus dem vereinbarten Verbot der
Hundehaltung nicht das Verbot des Empfangs von Besuch in Begleitung eines
Hundes. Amtsgericht Bergisch Gladbach, Az.:23 C 662/93
Wenn du in diesem pdf-File nach "Mietwohnung" suchst, findest Du noch eine ganze Reihe weiterer "Hund-in-Mietwohnung"-Urteile.
Juristen mögen beurteilen, ob die stundenweise (!) Betreuung eines Hundes überhaupt unter "Hundehaltung" fällt.
Mein Menschenverstand sagt: Nein. Wenn ich eine Wohnung allein gemietet habe, dürfen Gäste darin ja auch teils längere Zeit am Stück, auch über Nacht, auch MÄNNER (naja, immer nur einer auf einmal) zu Besuch kommen, ohne dass die Wohnung plötzlich mehrere Mieter hat.
LG
Tina


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) zu Besuch kommen, ohne dass die Wohnung plötzlich mehrere Mieter hat.
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