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Thema: Besucher-Hund

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Schnurzelpurpserin Avatar von dissens
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    Standard AW: Besucher-Hund

    Der Hund als Gast
    Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen Formularmietvertrag,
    bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen Hund zu halten, ist er nicht
    berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von
    3 Tagen aufzunehmen. Dagegen ergibt es sich aus dem vereinbarten Verbot der
    Hundehaltung nicht das Verbot des Empfangs von Besuch in Begleitung eines
    Hundes. Amtsgericht Bergisch Gladbach, Az.:23 C 662/93
    http://www.hf-stahringen.de/pdf/gerichtsurteile.pdf

    Wenn du in diesem pdf-File nach "Mietwohnung" suchst, findest Du noch eine ganze Reihe weiterer "Hund-in-Mietwohnung"-Urteile.

    Juristen mögen beurteilen, ob die stundenweise (!) Betreuung eines Hundes überhaupt unter "Hundehaltung" fällt.
    Mein Menschenverstand sagt: Nein. Wenn ich eine Wohnung allein gemietet habe, dürfen Gäste darin ja auch teils längere Zeit am Stück, auch über Nacht, auch MÄNNER (naja, immer nur einer auf einmal ) zu Besuch kommen, ohne dass die Wohnung plötzlich mehrere Mieter hat.

    LG
    Tina
    Ignorance is not a virtue! (Barack Hussein Obama II)

  2. #2
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    Standard AW: Besucher-Hund

    halla ara! Ich würde dir den Tip geben, Mitglied im Mieterschutzbund zu werden. Ist nicht teuer, aber hilft im Falle eines Falles ungemein! Die Leute, die hier arbeiten haben viel Ahnung... Da bist du auf der sicheren Seite. Bestimmt gibt es sowas auch in deiner Nähe... Liebe Grüße, lilly

  3. #3
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    Avatar von ara
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    Standard AW: Besucher-Hund

    Zitat Zitat von lillyskleo Beitrag anzeigen
    halla ara! Ich würde dir den Tip geben, Mitglied im Mieterschutzbund zu werden. Ist nicht teuer, aber hilft im Falle eines Falles ungemein! Die Leute, die hier arbeiten haben viel Ahnung... Da bist du auf der sicheren Seite. Bestimmt gibt es sowas auch in deiner Nähe... Liebe Grüße, lilly
    *gg* Danke für den Tipp, aber ich bin Frau K. aus G. und erfreulicherweise ohne derartige probs. Hab für ne Freundin gefragt, welcher ich auch schon geraten hatte,
    mit dem Vermieter (der im selben Haus wohnt) ruhig und sachlich eine Regelung zu
    suchen - und möglichst auch zu finden.

    Ich krame mal morgen die Präzendenzfälle durch. Vielleicht zeigt er ja zumindest
    vorübergehend Einsicht..und mit der Zeit wird der rote Renner ihn ohnehin um den
    Finger wickeln können.

    Danke nochmal alle, lg ara
    Der Wolf hört immer des Wolfes Heulen.

  4. #4
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    Standard AW: Besucher-Hund

    hallo,

    die geschichte ist ja wirklich ärgerlich...

    so viel ich weiß, kann der besuch von hunden im mietgesetz nicht verboten werden. aber in der hausordnung schon! also sollte dies in der hausordnung stehen und der hund besucht dich weiterhin, dann kann der vermieter dich auf keinen fall aus der wohnung werfen, soweit ich weiß kommt es dann höchstens zu einer strafzahlung. aber der ärger wird dir trotzdem nicht erspart bleiben mit dem vermieter...

    lg caro
    Geändert von löwenhund (23.04.2008 um 23:47 Uhr)

  5. #5
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von pete23021972
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    Standard AW: Besucher-Hund

    Zitat Zitat von löwenhund Beitrag anzeigen
    hallo,

    die geschichte ist ja wirklich ärgerlich...

    so viel ich weiß, kann der besuch von hunden im mietgesetz nicht verboten werden. aber in der hausordnung schon! also sollte dies in der hausordnung stehen und der hund besucht dich weiterhin, dann kann der vermieter dich auf keinen fall aus der wohnung werfen, soweit ich weiß kommt es dann höchstens zu einer strafzahlung. aber der ärger wird dir trotzdem nicht erspart bleiben mit dem vermieter...

    lg caro

    ....mensch leute, wenn ihr, was ja nicht schlimm ist, über die materie keine kenntnisse habt, dann schämt euch doch nicht, einfach mal die finger von der tastatur zu lassen.

    pete, der immer noch den kopf schüttelt

  6. #6
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    Standard AW: Besucher-Hund

    Zitat Zitat von pete23021972 Beitrag anzeigen
    ....mensch leute, wenn ihr, was ja nicht schlimm ist, über die materie keine kenntnisse habt, dann schämt euch doch nicht, einfach mal die finger von der tastatur zu lassen.

    pete, der immer noch den kopf schüttelt

    und was lieber pete soll an meiner aussage jetzt so falsch sein?

  7. #7
    Afrikanische Terrorzelle Avatar von Bono2006
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    Standard AW: Besucher-Hund

    Ich habe eben mit einem guten Freund gesprochen, der praktischerweise Anwalt für Mietrecht ist. Er schlägt es auch nochmal nach, aber aus dem Stehgreif meinte er:
    Sofern kein Versuch der Umgehung der Vertragsklausel besteht, heisst, man versucht auf diesem Weg nicht, selbst einen Hund fest zu halten, solte Besuch mit Hund erlaubt sein. Der Hund darf keine Bedrohung für Personen und Inventar darstellen und muss im Hausflur angeleint geführt werden.
    Aber, wie gesagt, er schlägt es nochmal kurzfristig nach und gibt mir dann Bescheid !
    LG Maraike

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