Hallo Foris,

eine Frage (liebe Hamster, falls die hier deplatziert sein sollte, bitte schieben ;-) -thx)

Frau X aus Y zieht um. Laut Mietvertrag ist die Haltung von Haustieren verboten. Mündlich stimmt der Vermieter aber zu, dass von Tag zu Tag mal ein Hund
(gut erzogen, ruhig, lieb..naja, ein RR eben) stundenweise zu Besuch kommt.

Bereits beim ersten Besuch des Hundes erleidet der Vermieter eine Amnesie, kann sich
an seine Zusagen nicht mehr erinnern. Außerdem hätte die werte Gattin Angst vor
Hunden. Kurzum, der Hund dürfe nicht mehr kommen. Oder Frau X müsse ausziehen.

Hier dann doch die Frage: Kann ein Vermieter es grundsätzlich verbieten, dass Mieter
mal an z.B. zwei Tagen in der Woche für ca. 3 Stunden einen Hund zu Besuch haben?

Und noch eine: Was ist die vorab geleistete mündliche Zusage wert?

Juristisch fundierte Antworten äußerst willkommen!

Dankö, lG

ara