Zitat Zitat von löwenhund Beitrag anzeigen
hallo,

die geschichte ist ja wirklich ärgerlich...

so viel ich weiß, kann der besuch von hunden im mietgesetz nicht verboten werden. aber in der hausordnung schon! also sollte dies in der hausordnung stehen und der hund besucht dich weiterhin, dann kann der vermieter dich auf keinen fall aus der wohnung werfen, soweit ich weiß kommt es dann höchstens zu einer strafzahlung. aber der ärger wird dir trotzdem nicht erspart bleiben mit dem vermieter...

lg caro

....mensch leute, wenn ihr, was ja nicht schlimm ist, über die materie keine kenntnisse habt, dann schämt euch doch nicht, einfach mal die finger von der tastatur zu lassen.

pete, der immer noch den kopf schüttelt