Liebe Waldmaus,
wir scheinen den gleichen Beruf zu haben.
Deine Ausführungen sind grundsätzlich richtig, allerdings fehlt in deinen Ausführungen m.M. n. der nicht wesentliche Teil der Gewinnerzielungsabsicht in der Gesamtrechnung.
Gerade in den wurffreien Jahren müsste der Verlust so klein sein bzw. in den Wurfjahren der Gewinn so groß , dass sich diese gegeneinander aufrechnen und sogar noch ein Gewinn über bleibt...... Dies scheint mir bei verantwortungsbewußter Handlungsweise nicht möglich,
Off-Topic:
Sorry Christian, hätte dir gerne eine Möglichkeit gegeben die Hundekosten gegen das Einkommen zu rechnen, dann würde ich das Züchten nämlich auch in Betracht ziehen ............
Andernfalls wird das Finanzamt die erzielten Gesamtverluste nicht anerkennen und es auch rückwirkend als Liebhaberei abstempeln und die bisherigen Verluste aberkennen.
Wie heißt es in den Bescheiden immer so schön: "Die Gewinnerzielungsabsicht konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden "
Sybille
Aber könnten wir dennoch zurück kommen zum eigentlich Thema und evtl. einen neuen Fred aufmachen um über die steuerliche Auswirkungen von Züchtern und Vermehrern zu diskutieren?
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