also zunächst einmal eine kleiner exkurs.
sachkundig ist in der regel der, der seine sachkunde nachgewiesen hat. meistens per sachkundenachweis, gelegentlich auch per sondertatbestand. für den rr genügt der nachweis der sachkunde beim von der tierärztekammer zugelassenen ta. weiter wird sachkunde vermutet unter folgender voraussetzung:
Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr
als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich
erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
es bedarf also mehrere voraussetzungen. die haltung mindestens eines großen hundes für mindestens drei jahre, die ordnungsbehördliche unauffälligkeit und die schriftliche versicherung dessen bei der behörde.
da liegt dann der knackpunkt. alleine die kenntnis der behörde, das man einen hund hatte genügt nicht, man muss es schriftlich versichern. und ohne diese handel man ordnungswidirg. also, ohne wenn und aber, kurze mitteilung an die behörde und gut ist.
und zum gelben kärtchen kann ich nur folgendes sagen. die anmeldung ist komunal geregelt also in jeder stadt anders. hier in leverkusen gab es zu beginn ein kleines eingeschwißtes papier als ausweis. immer mitzunehmen, klar. das wurde eingestellt, hete gibt es einen mehrseitigen bescheid als halteerlaubnis. diese ist mitzunehmen. dazu auch bei duncan noch der mehrseitige bescheid über die leinen- und maulkorbbefreiung. im prinzip also immer eine kleine akte dabei. geht´s noch? nicht mit mir.
pete


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