Ja, natürlich braucht der Minderjährige die Erlaubnis, aber hier wurde nicht nach der Erlaubnis gefragt, sondern von Anfang an bezweifelt, dass ein 17jähriger einen Hund halten kann. Wer mit 16 heiraten will, muss das Einverständnis der Eltern haben. Auch um einen Hund für 1.500 Euro zu erwerben, braucht man mit 17 das Einverständnis der Eltern - zumal Folgekosten entstehen. Taschengeldparagraph hin oder her. Dass es für s.g. Listenhunde andere gesetzliche Regelungen gibt, ist auch klar... und dass bei einer 14jährigen, die Mama wird, das Jugendamt vorbeischaut, ist auch klar. Nicht in jedem Fall wird jedoch das Kind der Mutter weggenommen. Das geschieht nur, wenn sie nicht in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern.... Mir ging es nur darum, dass ich es für unangebracht halte, pauschal zu sagen, ein Minderjähriger könne keinen Hund halten. Diese Pauschalisierung ist einfach nicht korrekt. Dass man eine Einverständniserklärung benötigt, ist eine andere Sache...die von dir aufgezählten besipiele hinken ein wenig. für vieles braucht es bei minderjährigen den segen (die erlaubnis) der eltern.
Es muss halt einfach passen. Ich bekam meinen ersten RR mit 19. Ich kaufte ihn selbst, bezahlte ihn selbst und weil ich zwei Jahre älter war als Snuzn brauchte ich von niemandem eine Erlaubnis. Meinen Pinscher kaufte ich übrigens mit 17 (auch von eigenem Ersparten, ohne irgendeine Einverständniserklärung bei einem seriösen Züchter...). Nur weil man schulpflichtig ist, heißt das nicht, dass man keinen Hund halten kann. Gerade in der Oberstufe hat man nicht mehr täglich 9h Unterricht, sondern i.d.R. weniger. Somit hat man mehr Zeit für den Hund als jeder normale Arbeitnehmer, der 8h arbeiten und 1h Pause einhalten muss... Als Student hat man sogar dann noch mehr Zeit :-)


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