Zitat Zitat von bahachams Beitrag anzeigen
[WIKI][/WIKI]

@ feeyota....nicht ganz...

Zuchtrichter sind an den Standard gebunden....und der ist eigentlich sehr klar und eindeutig definiert.
Man kann sich auch durchaus bei der Ausstellungsleitung beschweren, wenn nachweislich NICHT nach
dem Standard gerichtet wurde.
Ganz so "ohne Regeln" geht es selbst bei der FCI nicht zu
Wenn Aussteller es OK finden, dass Richter nach eigenem Geschmack richten, dann ist das natürlich
eine andere Sache.
Zwei Hunde, die exakt in allen Punkten standardgemäß sind....hhm....vielleicht gibt es die ja wirklich...
Du kannst dich beschweren wo und bei wem auch immer du möchtest, aber es bringt nichts! Die Ausstellungsordnung besagt, ein Richterurteil ist unanfechtbar!
Es gibt schlicht und ergreifend sogar Richter, die den Rassestandart offensichtlich nicht mal kennen. Ich könnte dies sogar mittels Richterbericht beweisen. ;) Ich musste mich vom Richter allen Ernstes fragen lassen, wer mir empfohlen habe, diese Hündin auszustellen, das sei doch eine Fehlfarbe! Meine Hündin hat ganz sicher einige "Macken". *g* Aber eine Fehlfarbe hat sie ganz sicher nicht. Höchstens eine Fellfarbe, passend zur Liverschnute!

LG Melanie mit fehlfarbener Fay! ;)

PS: Nur um Fragen vorzubeugen, es handelte sich um eine VDH-Ausstellung und dem entsprechend um einen anerkannten FCI Richter. Und ja, manche Richter mögen kein weiß, und manche kennen keine Liver! lol