Zitat Zitat von jalu-jindo Beitrag anzeigen
Wenn noch nicht einmal ein Kaufvertrag besteht, was auch von Käuferseite wenig nachvollziehbar erscheint, wobei ich nicht weiss, welche Preise Hobbyzüchter verlangen, kann nicht allen Ernstes davon ausgegangen werden, dass hier nur der Hauch einer Chance besteht, irgendeinen Anspruch in welcher Form und aus welchem Rechtsgrund auch immer durchzusetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine Rechtschutzversicherung einen solchen Streit finanziert und ein seriöser Anwalt wird die Finger von so etwas lassen.
Warum? Vertrag ist Vertrag auch wenn's nur mündlich ist. Zumindest beim Pferdekauf sind mir Fälle bekannt, die auch ohne schriftlichen Vertrag vor's Gericht gingen. Und da ging es meist auch nur um billige Pferde vom Händlier bzw. Privatverkäufer, die so gut wie keinen monetären Wert hatten.

Ich finde es richtig und wichtig, solche Fälle vor Gericht zu bringen (noch wichtiger fände ich es zwar von vorneherein nicht bei einem Vermehrer zu kaufen - aber dafür ist es jetzt ja zu spät!). Vielleicht hilft das die Vermehrerei irgendwann so uninteressant für die Hundehändler zu machen, dass es weniger Vermehrer gibt.