Wenn noch nicht einmal ein Kaufvertrag besteht, was auch von Käuferseite wenig nachvollziehbar erscheint, wobei ich nicht weiss, welche Preise Hobbyzüchter verlangen, kann nicht allen Ernstes davon ausgegangen werden, dass hier nur der Hauch einer Chance besteht, irgendeinen Anspruch in welcher Form und aus welchem Rechtsgrund auch immer durchzusetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine Rechtschutzversicherung einen solchen Streit finanziert und ein seriöser Anwalt wird die Finger von so etwas lassen.


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Themenstarter

In D ist es verboten, den Hund am Fahrzeug zu führen, du darfst ihn (jedenfalls nicht dokumentiert) auch nicht so lange quälen, bis seine Pfoten durchgelaufen sind, um zu gucken, wie lange ers denn danach noch bringt. Sollte ebenfalls bekannt sein und bei aller Begeisterung für die zuchtrelevanten Themen: Wir leben in D und nicht in Afrika mit den entsprechenden Anforderungen. Wenn der Hund sich aus Versehen verletzt, ok. Sein Verhalten danach zu bewerten? Warum nicht. Ihn vorsätzlich zu schädigen, um seine Leistungsfähigkeit zu überprüfen, lehne ich ab.

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