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Thema: BGG Urteil zu Gunsten der HH

  1. #26
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ein schönes Thema.
    Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.

    Hundehalter, die als Vermieter grundsätzlich nicht oder nur nach ihren 'hohen' Beurteilungskriterien ihren Grundbesitz vermieten, sind wirklich die wahren Besserhalter. Stellt sich nur die Frage, ob sie bei einem Rollentausch als Mieter mit Hund in ihrer eigenen Wohnung/Haus ihren eigenen Vermieter-Kriterien gerecht werden würden.

    Großes Kino mit hohem Unterhaltungswert.

    In sofern bin ich meiner Vermieterin sehr dankbar,
    dass bei meiner erneuten Anfrage,
    ob die Hundehaltungserlaubnis nun auch auf Tashi bezieht,
    ein "Selbstverständlich, ich freue mich, dass Sie sich wieder einen Hund holen wollen!"
    erhalten habe.

    EDIT:

    Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
    Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.
    Geändert von Juchhu (22.03.2013 um 13:35 Uhr) Grund: Zeitform korrigiert. Wir haben erst gefragt und dann angeschafft!-)))
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

  2. #27
    Basihma, Billie und Nafia Avatar von Rosemarie Karsten
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von jalu-jindo Beitrag anzeigen
    Also ich als Single würde keinem Hund eine so kleine Wohnung in einem Mietshaus und noch dazu im vierten Stock zumuten, allein weil es für das Tier nicht gut ist und dass der ein oder andere Mitmieter sich beschwert, ist für mich nachvollziehbar.

    Aber das sollte ja jeder für sich selbst entscheiden.

    Wäre ich Besitzer eines Hochhauses wäre die Tierhaltung strikt untersagt und zwar für jedweder Art von Tier. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund dass ich Käfighaltung strikt ablehne und Katzen für mich nach draußen gehören.

    Hunde habe auch in einem Hochhaus nichts zu suchen.
    Barbara


    Völliger Quatsch mit Soße!

    Meine Schwester lebt mit ihrem Mann und Hund ( Dackel ) Benny seit 12 Jahren in einer Eigentumswohnung im Hochhaus.

    Dem Hund geht es sowas von gut! Er ist täglich drei Stunden in seinen Lieblingsgassigebieten spazieren und hat darüber hinaus noch seine kleinen "Ründchen" für die Geschäfte zwischendurch.

    Was ist das für eine grenzenlose Diskriminierung der HH, die in einem Hochhaus wohnen? - Unfassbar...
    Nafia und Bashira, Basihma und Billie im Herzen

  3. #28
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von MiraLady
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Und Hunde gehören wieder in die Wildniss... aber es gibt eben Liebhaber sowohl von Hunden als auch von Reptilien und sicher auch Menschen die diese Artgerecht in einer kleinen wohnung halten können, dafür braucht man nicht mal ein Garten. (hier haben wir z.B einen Garten und eine Terasse und bis jetzt war sie ein mal 5s mit meiner Oma draußen.

    Meiner Meinung nach langt für 2 Meerschweinchen ein käfig (aus holz der ausgelegt ist mit wasserdichtem Material und Plexiglas in zwei bis dreistöckiger Form. Ich denkte 1x2/2,5 und das mal 3 ist finde ich ausreichend. Meine Meerschweinchen sind in einem kleinen im Geschäft gekauftem Käfig 7 Jahre alt geworden.(damals war ich 6 Jahre alt)


    Ich suche schon knapp 3 Monate nach einer neuen Wohnung nur leider ist es mit hund (wenn man kein wirklich Großes budge hat) nicht sehr leicht.

  4. #29
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von elainee
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    das ist nicht julia, barbara, das sieht man doch


    bischen ahnung von hunden hab ich ja mittlerweile, also würde ich wohl als vermieter gern auch den infrage kommenden hund sehen.

    ich habe bereits eine wohnung gesehen in der der hund, resultierend aus einer "unbehandelten" trennungsangst, den putz von der wand geholt und schränke zerlegt hat.

    bodenerneuerung etc hatten wir ja weiter oben auch schon.

    ich habe keine ahnung inwieweit die hunde-haftpflicht dafür aufkommt. mit der kaution kommt man da ganz sicher nicht weit.

    ist ein für und wieder, welches sicher von fall zu fall anders ausgehen kann...
    Martina

    mit Elainee, Kunjani und Tisha

  5. #30
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von elainee Beitrag anzeigen
    das ist nicht julia, barbara, das sieht man doch
    wo sieht man das denn Bitte?...Ich sehe jedenfalls nichts.

  6. #31
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Pssssssst, ich setze noch einen drauf: ich habe sogar schon als alleinerziehende Mutter mit Kind und Hund nach einer Wohnung gesucht. Was für ein Spass! Und da ich ländlich wohnen wollte, ich habe ja schließlich Hund, waren es oftmals Häuser in denen der Vermieter auch selbst wohnte. Hey, was für gruselige Gestalten da manchmal die Tür öffneten, aber Ansprüche haben, als wolle man eine Villa am Starnberger See mieten

    Aber nun ist alles gut (wink zu Heins rüber )

    HG
    Christl
    Bahari,
    no matter how far or where you may be
    I just close my eyes and you're in my dreams.
    And there you will be until we meet.

  7. #32
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    ...

    EDIT:

    Wer als Vermieter verständlicherweise Angst vor Schäden hat, fügt einen entsprechenden Passus in den Mietvertrag ein. Unsere damaligen Katzen hatten einen Schaden von über 2.000 Euro am Parkettboden angerichtet. Im Urlaub hatte der Katzensitter nicht die notwendige tägliche Sorgfalt beim Säubern der Katzentoiletten an den Tag gelegt. Ergebnis: Die Katzen haben auf den Teppich im Fernsehzimmer gepinkelt.
    Das haben wir leider erst bei unserer Rückkehr bemerkt. Der Ammoniak hatte aber bereits das Parkett verfärbt/beschädigt. Da es ein Allmählichkeitsschaden war, winkte die Privathaftpflicht ab. Repariert lassen, bezahlt, Mund abgewischt. Und den Katzensitter, der leider zur Verwandtschaft gehört, einen Kopf kürzer gemacht.

    Da kannst Du soviele Zusatzklauseln in den Mietvertrag aufnehmen, wie Du willst.

    Wenn die Mieter kein Geld haben, kommen sie für Schäden nicht auf. Klagst Du die Begleichung der Schadenskosten ein, trägst Du das finanzielle Risiko und bleibst u. U. auch auf den Gerichts- und Anwaltskosten noch sitzen. Und die Mieter bekommen Prozesskostenbeihilfe...

    Du kannst vorab verlangen, dass die Mieter Haftpflichtversicherungen abschließen. Dann werden die Beiträge nicht bezahlt und die Versicherung kündigt.
    (Abgesehen davon: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden nicht, die über längere Zeiträume entstehen, beispielsweise zerkratzte Treppen.)


    Glaubs mir, alles schon erlebt, leider.

    Ich war selbst jahrelang Mieterin mit Hund und hatte in dieser Zeit nie Probleme, Wohnungen zu finden.
    Aber es gibt nun mal auch die andere Sorte Mieter, und man kann den Leuten nur vorn Kopp gucken. Das Risiko, dass man sich als Vermieter in den Leuten täuscht, ist immer da.
    Geändert von anando (22.03.2013 um 14:40 Uhr)
    Sei ein Mensch - liebe.
    Vermehre die Freiheit - begreife.
    Tu was Du willst, fürchte Dich nicht.
    Geh vorwärts - denke.
    Sei glücklich.
    Du wirst sterben - also lebe!

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  8. #33
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    Avatar von chilli09
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Heins Beitrag anzeigen
    Off-Topic:

    wundert dich das? mich nicht.

    meine güte, wer einen hund halten will, der soll sich doch bitte erst einmal ein haus mit einem grossen garten zulegen oder erben. wäre ja noch schöner!
    Natürlich muss eine Haftpflicht mit einer Mrd. Deckungssumme bestehen, Hundekrankenversicherung selbstverständlich auch. Daneben muss Herr Rütter als Hundesitter zur Verfügung stehen, falls man mal einkaufen muss. Die Schafe fürs das natürliche BARFEN stehen im Stall und ein THP wohnt ganz klar nebenan. Ich würde unser Haus jederzeit an Bekannte mit Hunden vermieten, meine Kinder waren über die Jahre gesehen , für weitaus mehr Schäden verantwortlich. Auch in einem Hochhaus kann ein Hund glücklich alt werden. Und in einem parkähnlichen Garten nebst Villa verfällt die Dogge am Kamin in schwerste Depression ....
    milson and Bomaliya like this.
    "My dog is my castle"
    Heidi, mit Chilli *23.06.2009 und Leo, *02.04.2012

  9. #34
    jalu-jindo
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Rosemarie,

    es liegt mir fern, irgendjemand wegen seines Wohnen zu diskriminieren, sollte das so rübergekommen sein, bitte ich um Entschuldigung. Ich komme vom Land, hier gibt es lediglich ein paar Hochhäuser für den sozialen Wohnungsbau, mehr nicht.

    in den Großstädten ist das anders, das weiss ich schon, dort würde ich auch keinen Hund halten wollen (ich weiss, Protest ist schon vorprogrammiert). Aber so sind die Ansichten halt verschieden.

    Christl,

    wenn Du als Alleinerziehende mit Hund auf dem Land nach einer Wohnung fragst, ja warum denn nicht? Nachfragen und plausible Erklärungen würdest Du schon liefern müssen wegen der Auslastung des Hundes, wenn alles zu meiner Zufriedenheit verlaufen wäre, warum solltest Du die Wohnung nicht bekommen ?

    Julia,

    vielleicht liegt es an Deiner persönlichen Situation, warum Du Schwierigkeiten hast, eine Wohnung zu finden. Da ist Dein Hund zunächst mal zweitrangig.

    So, ich denke, alle unter einen Hut zu bekommen bei diesem Thema wird nicht gelingen.

  10. #35
    Mathuni
    Gast

    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von chilli09 Beitrag anzeigen
    ... meine Kinder waren über die Jahre gesehen , für weitaus mehr Schäden verantwortlich...
    Oh, ja... Meins auch.

    Wenn ich demnächst hier ausziehe, gibt es sage und schreibe einen einzigen "Hundeschaden", der auszubessern ist: Ein Kratzer in der Wandfarbe (! nicht mal bis in den Putz) neben der Haustür durch eine Hundekralle. Der Fußboden hat kaum gelitten. Das wirklich wenige Leiden wurde vor allem von Runterfalldingern von uns Menschen erzeugt und fällt wohl unter "normalen Gebrauch", aber stammt nicht von den Hunden. Juniors Liste ist da deutlich länger und nicht mal eben in 5 Minuten mit Farbe und einem Pinsel zu beseitigen, und auch ich selber kann mit meinem Schusseltum deutlich mehr beitragen als die Hunde. Das ist alles insgesamt nix Großartiges, aber ich mach es halt noch, bevor ich ausziehe - und Moki ist da der intensivste Ursachenfaktor.

    Die paar Hundepieselflecken auf dem Rasen vor dem Haus zähl ich nicht mit - auf einen Fleck von Rose kommen zehn von Vermieters Hund und da stört sich auch keiner dran. Wenn ich mich bei den Mitbewohnern und den Vermietern entschuldige, krieg ich nur zu hören: "Jessas, mach kein Theater - das sind halt Hunde und gut ist es..."

    Wirklich leicht zieh ich hier nicht weg und je näher der Umzug rückt, desto schwerer wird mir das Herz...

    LG

    Susanne
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  11. #36
    Mittendrinmensch Avatar von Juchhu
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von anando Beitrag anzeigen
    Da kannst Du soviele Zusatzklauseln in den Mietvertrag aufnehmen, wie Du willst.

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    Du kannst vorab verlangen, dass die Mieter Haftpflichtversicherungen abschließen. Dann werden die Beiträge nicht bezahlt und die Versicherung kündigt.
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    Glaubs mir, alles schon erlebt, leider.

    Ich war selbst jahrelang Mieterin mit Hund und hatte in dieser Zeit nie Probleme, Wohnungen zu finden.
    Aber es gibt nun mal auch die andere Sorte Mieter, und man kann den Leuten nur vorn Kopp gucken. Das Risiko, dass man sich als Vermieter in den Leuten täuscht, ist immer da.
    Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber bei Dir liegt wohl eine ungünstige Kombination von Lage Deiner Vermietobjekte und Auswahl Deiner Mieter vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Quote der "faulen" Mieter unter Hundehalter nicht schlechter ist als unter Nichthundehaltern.
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
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  12. #37
    Das ist so ein Kandidat Avatar von Penfold
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ihr solltet dem Thema jetzt langsam eine andere Überschrift verpassen
    ignorance is bliss

  13. #38
    erhaben schwebend Avatar von Joe Black
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    na, da bin ich ja nun richtig zuversichtlich, wenn ich denn wirklich demnächst mit kaya eine neue bleibe im norden suchen sollte
    hier brauch ich gar nicht zu fragen

    ich wohne mit kaya zur miete, seitdem ich sie habe, in wohnungen unterschiedlicher größe und bisher gab es weder von nachbarn, noch von vermietern irgendwelche klagen deswegen oder schäden im wohnraum... schade, dass menschen (egal in welchem bereich) dazu neigen, alle über einen kamm zu scheren...
    Mit manchen Menschen über Hundeerziehung und Verhalten zu diskutieren, ist wie nem Blinden ein Buch schenken...

  14. #39
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    Perfekt geeignet, um die wahren Besserhalter erkennen zu können.
    Was soll denn das schon wieder?

    Es ist sehr leicht, Sprüche zu klopfen, wenn man in einer solchen Situation noch nie selbst gewesen ist.

    Auch wir haben schon an eine Familie mit Hund vermietet und haben mehr oder weniger Glück gehabt. Zwar machte der Hund keinen Schaden, allerdings wurde der Boxermischling (obwohl Mutti nicht extern arbeitete und sich hauptberuflich um die beiden Kinder kümmerte) 12 - 16 Std. pro Tag (!) alleine gelassen und die Leute waren auch noch stolz darauf, dass der Hund das so toll mitmachte, nicht die Wohnungseinrichtung zerstörte und dabei auch noch ruhig war.

    Es ist so ähnlich wie beim Welpenkauf: man kann den Leuten nur vor den Kopf schauen und wenn man mal einen richtigen finanziellen Schaden oder auch einfach "nur" einen Haufen Ärger deswegen hatte, kann ich verstehen, dass man da ablehnend wird.

    Leider sind die Maßstäbe, die hier an Hundehaltung gelegt werden, nicht der Standard. Da braucht man sich nichts vorzumachen.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
    Geändert von Stefanie R. (22.03.2013 um 18:08 Uhr)
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  15. #40
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ist es meine Aufgabe als Vermieter zu gucken, ob der Familienhund genug Auslauf hat, bestimmt nicht, ich frag ja auch nicht bekommen ihre Kinder genug zu essen? Und warum soll kein Dackel oder Katze in einem Hochhaus wohnen? Ne Rassekatze, für die ich viel Geld bezahle, würde ich sicher nicht auf die Straße lassen!

    Allerdings würde ich mir die Mieter sehr genau angucken, ich denke ein bissel sieht man schon, wie sie mit Kind und Hund umgehen, und wenn mir das nicht paßt, dann bekommt die Wohnung nen anderer. Das hat aber was mit Sympathie zu tun und nicht mit Hund ja oder nein.

  16. #41
    BamBam, Hellboy & Sonny Avatar von Stefanie R.
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von aron2000 Beitrag anzeigen
    Ist es meine Aufgabe als Vermieter zu gucken, ob der Familienhund genug Auslauf hat, bestimmt nicht, ich frag ja auch nicht bekommen ihre Kinder genug zu essen?
    Wenn man wie wir in einem Zwei-Familien-Haus wohnt, kann man das genauso schwer ertragen wie eine alleinerziehende Mutter, die aus lauter Überforderung ihr Kind jeden Tag verprügelt.

    Die Leute machten einen guten Eindruck und waren überaus sympathisch, sonst hätten sie die Wohnung nicht bekommen. Die Miete kam auch regelmäßig. Das ist aber nun einmal nicht alles, wenn man sich das jeden Tag angucken muss. Unser Glück war, dass sie damit einverstanden waren, dass wir den Hund mittags erlösten. Das war unser Einstieg in die eigene Hundehaltung. Somit müsste ich ihnen eigentlich dankbar sein.

    Ich betrachte nur die Wohnung als Objekt und nicht die darin wohnenden Lebewesen. Irgendwie muss das auf beiden Seiten passen. Das entwickelt sich möglicherweise anders, wenn Haus und Vermieter räumlich getrennt sind.

    Mit Hund im Hochhaus hätte ich persönlich auch kein Problem, sofern da ein Fahrstuhl vorhanden ist und die Umgebung Spaziergänge zulässt.

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
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  17. #42
    Rüdenmutti ;-)
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Ich war mit Hund auch Mieterin - das war überhaupt kein Problem. Es war im übrigen eine DG-Wohnung im vierten Stock in der Fussgängerzone einer mittelgrossen Stadt. Geht alles. Ist auch verantwortungsbewusst machbar. Es kommt auf das WIE an, und da schaue ich schon hin.

    Verallgemeinerungen führen nicht weiter - und genau das besagt doch das vorliegende Urteil. Es kommt auf den Einzelfall an.

    An moralinsaure Schwindelprediger würde ich übrigens eine Wohnung auch dann nicht vermieten, wenn es die letzten Mieter auf Erden wären. Dann lieber trocken Brot.
    Geändert von SaBine (22.03.2013 um 19:54 Uhr)
    Nordhummel
    Djambos, BamBams & Nalos Menschin



  18. #43
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von anando
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von Juchhu Beitrag anzeigen
    ...bei Dir liegt wohl eine ungünstige Kombination von Lage Deiner Vermietobjekte und Auswahl Deiner Mieter vor. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Quote der "faulen" Mieter unter Hundehalter nicht schlechter ist als unter Nichthundehaltern.
    Nee Martin BesserVermieter, das liegt einfach an der Anzahl der Mieter, die ich mit den Jahren schon erleben durfte.
    Da kommen so allerlei Erfahrungen zusammen

    Was Deine Quote betrifft, hast Du selbstverständlich recht.
    Da es hier aber um hundehaltende Mieter geht, habe ich von hundehaltenden Mietern gesprochen.

    Sollte es mal irgendwann einen Fred zum Thema "nichthundehaltende Mieter" geben, kann ich auch dort gerne jede Menge Erfahrungen beisteuern. Ich freu`mich schon drauf
    Geändert von anando (22.03.2013 um 21:45 Uhr)
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    Ivan Svitak

  19. #44
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von galathee
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von r.i.d.g.e. Beitrag anzeigen
    Tja - an der deutschen Grundhaltung über was Richtig und was Falsch ist wird die Welt schon noch gerettet werden...



    Meine erste Wohnung mit Hund war eine 28qm Single Wohnung in Oberhausen, 4 Stock, Altbau. Mit Hund - Labrador aus dem TH. Platz ist in der kleinsten Hütte und zumindest ich kann rückblickend sagen: Meine Hunde fielen in den entsprechenden Wohnungen nie auf, die lagen in ihren Ecken und das war es. Es kommt weder auf die Größe der Wohnung an, noch auf die Größe des Hundes. Es kommt darauf an wieviel Bewegung der Hund hat.

    Als kleiner Seitenhieb: Deine Hunde scheinen nicht so viel Bewegung zu bekommen, da Du ja explizit auf einen Garten als Ausschlußkriterium hinweist. Das sagt eigentlich nur etwas über Deine Motivation die Hunde zu bewegen, sonst nichts.
    Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.

    Zu Deinem Seitenhieb... da kann ich herzlich lachen: meine Hunde haben sehr viel Bewegung und sind mehrere Stunden täglich mit mir oder meinem Mann im Gelände und dabei im Freilauf. Trotzdem gönne ich ihnen den Garten, genauso wie dem alten Hund meiner Mieter. Als Bewegungsersatz oder zur Aufbewahrung dient der Garten sicherlich nicht, da sie noch nie länger als zwei Stunden alleine bleiben mussten. Warum sollen Hunde nicht selbst entscheiden dürfen, wann sie nach draußen wollen? Sei es zum Sonnenbaden, zum Scannen der Gegend oder für eine Spielrunde zwischendurch. Steigert die Lebensqualität finde ich.
    elainee and Feeyota like this.
    Gruss, Galathee
    mit Ex-Nothündin Allegra (*11.11.2009)
    Ex-Nothund Garay des Portes da la Moria (*17.12.2011)
    und ganz fest im Herzen meinem Lion (*27.07.2009 + 19.09.2018), geboren als Encanto-Ernesto Memory of the old Red Hunter, dem ich in ewiger Liebe verbunden bin

  20. #45
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.
    Wie du ja schon selbst festgestellt hast gibt es durchaus auch Menschen die ihren Hund nie oder nur kurz alleine lassen. Wieso verallgemeinerst du dann an sich sofort HH? Unter denen die ihren Hund 8std alleine lassen gibt es sicher auch welche die ihren mit auf die Arbeit nehmen können oder eine Betreuungsmöglichkeit für ihren Vierbeiner zu Verfügung haben.

  21. #46
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    Avatar von chilli09
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Also ich möchte aus Bequemlichkeit nie im Leben auf unseren Garten verzichten. Die Hunde gehen gerade im Sommer hundertmal rein und raus. Sonne tanken auf dem Rasen, abkühlen auf den kalten Fliesen. Und wenn ich da jedesmal raus müsste, könnte ich mir gleich ein Zelt im Park aufstellen. Meine Freundin hält ihren Hund in einer 50qm Wohnung im zweiten Stock. Wohnt neben einem Park und der Hund kommt im die Arbeit mit. Funktioniert genau so. Ich bin davon überzeugt, dass Hunde extrem anpassungsfähig sind und wir als Menschen ihnen immer unsere Ansprüche unterstellen.
    Christl likes this.
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  22. #47
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    Zitat Zitat von Stefanie R. Beitrag anzeigen
    Was soll denn das schon wieder?

    Es ist sehr leicht, Sprüche zu klopfen, wenn man in einer solchen Situation noch nie selbst gewesen ist.
    [...]

    Viele Grüße,
    Stefanie mit BamBam
    Wir hatten bis vor 10 Jahren in Berlin, Dresden, Köln und Bonn über 130 Objekte (MFH) in der Vermietung/Verwaltung.
    Ich klopfe also keine Sprüche, da ich beide Seiten aus eigener Erfahrung kenne.
    Sicher hatten wir auch schon mal Ärger mit Hundehaltern, aber in den vielen Jahren und bei den Hunderten von Einheiten hatten wir nie die hier dargestellten Probleme. Wenn es Probleme gab, dann mit den leidigen Diskussionen um NKs und deren Abrechnung sowie Kinderlärm. Letzteres ist zwar traurig aber wahr. In meiner Erinnerung spielten Probleme mit Hundehaltern wg. Vernachlässigung, Lärm- und Geruchsbelästigung, Schäden, Mietausfall keine wahrnehmbare Rolle.

    Gerade Hundehalter als Vermieter sollten in dieser Diskussion mit mehr Toleranz an die Entscheidung gehen, ob der nächste Mieter auch Hundehalter sein darf.
    Christl and C.Froehling like this.
    Wahrscheinlich fristet die Mehrheit der Hunde ein geistig und auch körperlich unterfordertes Dasein.
    Mach mehr mit und aus Deinem Hund.
    Und lass es zu, dass aus einem "Nur dabei"-Hund ein "Mittendrin"-Hund wird.

  23. #48
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    Zitat Zitat von galathee Beitrag anzeigen
    Willst Du mir damit sagen, dass ich die Haltung von Hunden, die > 8 Std alleine gelassen werden, fördern soll? Tue ich ganz sicher nicht, wenn ich es in der Hand habe, an wen ich vermiete. Mein persönlicher Beitrag zum Tierschutz.

    Zu Deinem Seitenhieb... da kann ich herzlich lachen: meine Hunde haben sehr viel Bewegung und sind mehrere Stunden täglich mit mir oder meinem Mann im Gelände und dabei im Freilauf. Trotzdem gönne ich ihnen den Garten, genauso wie dem alten Hund meiner Mieter. Als Bewegungsersatz oder zur Aufbewahrung dient der Garten sicherlich nicht, da sie noch nie länger als zwei Stunden alleine bleiben mussten. Warum sollen Hunde nicht selbst entscheiden dürfen, wann sie nach draußen wollen? Sei es zum Sonnenbaden, zum Scannen der Gegend oder für eine Spielrunde zwischendurch. Steigert die Lebensqualität finde ich.
    Wer schrieb hier von irgendwelcher Zeit vom alleine bleiben? heisst das das Deine Hunde >8 Stunden alleine bleiben müssen - aber Du das ok findest weil Du einen Garten hast?

  24. #49
    Registrierte Benutzer - unmoderiert Avatar von elainee
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    sag mal, hast du den ersten absatz gelesen ?
    Martina

    mit Elainee, Kunjani und Tisha

  25. #50
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    Avatar von chilli09
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    Standard AW: BGG Urteil zu Gunsten der HH

    "Nacht um drei Uhr hat mein Nachbar bei mir geklingelt. Da ist mir doch vor lauter Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen!"

    das war der Grund, warum wir ein Haus gebaut haben. Nachbars Hunde störten uns schon damals nicht...
    "My dog is my castle"
    Heidi, mit Chilli *23.06.2009 und Leo, *02.04.2012

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