gewerblich genutzt ist wahrlich der etwas falsche ausdruck dafür...aber bestimmt unbewußt.
geprüfte und geführte diensthunde im forst z.b., da bekommt der förster futterzuschuß und steuerbefreiung.
bestätigte nachsuchen führer bekommen vom ljv zuschuß zum futter und aufwandentschädigung..zudem ein tipp vom verursacher der nachsuche ( gehört sich so aus waidmannischkeit)
bestätigte jagdausfseher bekommen steuerbefreiung für den geprüften hund.
der jagdausübungsberechtigte bekommt keinerlei dieser vergünstigungen, muß aber einen geprüften hund nachweisen....
der jadgast, der wenn er einen hund führen möchte, muß den hund auch prüfen ( tierschutzgesetz ) und bekommt auch keinerlei vergünstigungen.


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