Zitat Zitat von Mathuni Beitrag anzeigen
Ich muss da mal bei dem "gewerblich" einhaken (als Tippfehler hatte ich erst ein k statt ein h im einhaken, das wäre eine wunderbare Stilblüte geworden)...

In meinem Echtleben kommen auf einen echten Berufsjäger (der hier meist einen DK oder BGS führt - ausser mein angeheirateter Förstercousin, der hat einen Griffon und einer hat gar keinen, weil er Angst vor Hunden hat), mindestens gefühlte 20 Nebenbeijäger, die die Wurst im Kühlschrank weniger durch Jagd, denn durch andere weltliche Berufe verdienen. Und damit ist der Hund nicht gewerblich, sondern letztendlich auch "nur" hobbymäßig genutzt - wenn auch meiner Meinung nach rasseentsprechender als durch Dogdancing.

LG

Susanne - die sich gerne korrigieren lässt, wenn an ihrer Hobby-Berufs-Vorstellung etwas falsch ist
gewerblich genutzt ist wahrlich der etwas falsche ausdruck dafür...aber bestimmt unbewußt.

geprüfte und geführte diensthunde im forst z.b., da bekommt der förster futterzuschuß und steuerbefreiung.

bestätigte nachsuchen führer bekommen vom ljv zuschuß zum futter und aufwandentschädigung..zudem ein tipp vom verursacher der nachsuche ( gehört sich so aus waidmannischkeit)

bestätigte jagdausfseher bekommen steuerbefreiung für den geprüften hund.

der jagdausübungsberechtigte bekommt keinerlei dieser vergünstigungen, muß aber einen geprüften hund nachweisen....

der jadgast, der wenn er einen hund führen möchte, muß den hund auch prüfen ( tierschutzgesetz ) und bekommt auch keinerlei vergünstigungen.