Zitat Zitat von Stefanie R. Beitrag anzeigen
Die Zuchtordnung der DZRR ist öffentlich zugänglich.
Hm, ja, okay, so kreativ, da nachzugucken, hätte ich sein können ...
Daraus zitiert/kopiert:
Datensammlung ab 2013:
Die Lebensdauer und die Todesursachen der DZRR Rhodesian Ridgebacks werden durch die Zuchtkommission (ZK) erfasst. Nach dem Tod des Hundes müssen die DZRR Mitglieder das ausgefüllte Formular Meldung „Tod“ innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Todesdatum des Hundes an die/den ZK Vorsitzende/n senden.
Gilt aber dann - logisch gesehen - nur für DZRR-Mitglieder, ergo Leute, die selbst (weiter) züchten. Oder für DZRR Zuchthunde. Oder was auch immer die Schnitt- bzw. Vereinigungsmenge davon ist.

Spannend wird es aber doch eigentlich erst, wenn man möglichst VIELE Abkömmlinge einer Verpaarung anguckt bzw. angucken kann. Also auch diejenigen, die NICHT bei DZRR-Mitgliedern leben, die NICHT in die Zucht gehen, sondern als reine Liebhaberhunde mitlaufen.

Fragt sich jetzt wie viel % der (innerhalb des DZRR gefallenen)RRs durch diesen Passus erfasst werden ... und bei wie vielen DAVON dann die Todesursache a) überhaupt bekannt ist, b) wahrheitsgetreu (!) angegeben wird.

Aber wie hieß es letzthin in einem anderen Zusammenhang? Ein Schritt in die richtige Richtung.